Broschüre Mutterschutz, Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

| Bielefeld (bi)

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Bielefeld hat die Broschüre zu den Themen Mutterschutz, Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit aktualisiert. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gibt es gesetzliche Änderungen zum Elterngeld. So wurde die Einkommensgrenze geändert, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt.

Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 geboren werden, haben bei einem jährlichen zu versteuerndem Einkommen von mehr als 200.000 Euro keinen Anspruch auf Elterngeld. Bei Geburten ab dem 1. April 2025 liegt diese Grenze bei 175.000 Euro. Zwischen Alleinerziehenden und Elternpaaren wird nicht mehr unterschieden. Auch die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld wurden neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld beider Elternteile ist nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausgenommen von der Regelung sind Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Geburten von Babys mit Behinderung. In diesen Fällen können Eltern weiterhin mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. 

Die Broschüre richtet sich an (werdende) Eltern sowie an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie kann kostenlos abgeholt werden in der Gleichstellungsstelle der Stadt Bielefeld, Altes Rathaus, Niederwall 25, Zimmer 254 oder online abgerufen werden unter www.bielefeld.de/gleichstellungsstelle