» Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-
- Elternbeiträge -
Niederwall 23
Neues Rathaus
1. Etage, Flur D und E
Sprechzeiten: mo - fr 8 Uhr bis 12 Uhr, do 14.30 Uhr - 18 Uhr, sowie nach Vereinbarung
Telefonische Auskünfte unter Tel. 51-0 oder 51-3300
Fax 51-5372
Jugendamt@bielefeld.de
Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in Bielefeld besucht, haben Sie zur Mitfinanzierung der Betriebskosten der Einrichtung einen finanziellen Beitrag zu leisten. Bei der Höhe dieser Elternbeiträge ist eine soziale Staffelung vorgesehen, bei der Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gewählte Betreuungszeit und das Alter des Kindes berücksichtigt werden.
Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz -KiBiz-) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bielefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und für Kinder in Tagespflege.
Mittels Ihres Brutto-Jahreseinkommens können Sie feststellen, in welche von insgesamt acht Einkommensgruppen Sie einzustufen sind, und welchen Elternbeitrag Sie zu entrichten haben. Näheres hierzu können Sie der Beitragstabelle auf der zweiten Seite des „Faltblattes Elternbeiträge” entnehmen.
Welche Einkünfte bei der Ermittlung des Jahreseinkommens zu berücksichtigen sind, und welche Absetzungsmöglichkeiten bestehen, können Sie auch aus dem Faltblatt entnehmen.
Leben mehrere Kinder in Ihrem Haushalt, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, müssen Sie lediglich einen Elternbeitrag zahlen, und zwar für das Kind mit dem höheren Beitrag.
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung im Jahr vor der Schulpflicht ist beitragsfrei. In diesen Fällen wird auch von den Geschwisterkindern, die gleichzeitig Angebote in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege oder der Offenen Ganztagsschule in Anspruch nehmen, kein Beitrag erhoben. Soll Ihr Kind vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, besteht Beitragsfreiheit ab dem 1. Dezember des Kindergartenjahres, welches der Einschulung vorausgeht.
Liegt Ihr Jahreseinkommen unter 17.500 Euro, werden keine Elternbeiträge erhoben.
Sämtliche Vorlagen und weitere Informationen, beispielsweise über alle Kindertageseinrichtungen in Bielefeld mit Trägeranschriften, Gruppenformen und Platzanzahl finden Sie auch in der Spalte rechts unter „Infos / Formulare”.