Suche nach Kindertageseinrichtungen

Städtische Kindertageseinrichtung, Am Wellbach 55 in Heepen

Städtische Kindertageseinrichtung, Am Wellbach 55 in Heepen


 
 




»Elternbeiträge

» Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-
- Elternbeiträge -
Niederwall 23
Neues Rathaus
1. Etage, Flur D, Zi. 141, 142, 143, 143a, 144, 145, 146a, 147, und Flur E, Zi. 143, 145
Sprechzeiten: mo - fr 8 Uhr bis 12 Uhr, do 14.30 Uhr - 18 Uhr,
nach Vereinbarung
Tel. 51 8832, 51 2536, 51 6950, 51 2733, 51 2669, 51 2535, 51 6536, 51 3664, 51 2806, 51 2735
Fax 51 5372
E-MailJugendamt@bielefeld.de

Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in Bielefeld besucht, haben Sie zur Mitfinanzierung der Betriebskosten der Einrichtung einen finanziellen Beitrag zu leisten. Bei der Höhe dieser Elternbeiträge ist eine soziale Staffelung vorgesehen, bei der Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gewählte Betreuungszeit und das Alter des Kindes berücksichtigt werden.

Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz -KiBiz-) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bielefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und für Kinder in Tagespflege vom 05. Januar 2011.

Mittels Ihres Brutto-Jahreseinkommens können Sie feststellen, in welche von insgesamt acht Einkommensgruppen Sie einzustufen sind, und welchen Elternbeitrag Sie zu entrichten haben.
Welche Einkünfte bei der Ermittlung des Jahreseinkommens zu berücksichtigen sind, und welche Absetzungsmöglichkeiten bestehen, können Sie dem Faltblatt entnehmen.

Leben mehrere Kinder in Ihrem Haushalt, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, müssen Sie lediglich einen Elternbeitrag zahlen, und zwar für das Kind mit dem höheren Beitrag.

Liegt Ihr Jahreseinkommen unter 17.500 Euro, werden generell keine Elternbeiträge erhoben.

Das Faltblatt und weitere Informationen, beispielsweise über alle Kindertageseinrichtungen in Bielefeld mit Trägeranschriften, Gruppenformen und Platzanzahl erhalten Sie als Download unter „Infos/ Formulare” sowie selbstverständlich auch in gedruckter Form direkt in Ihrem Amt für Jugend und Familie.