
Die Realität nahm keine Rücksicht auf bürgerschaftliche Empfindungen. Nach der Reichstagswahl sandte Reichsminister Hermann Göring einen Funkspruch an die preußischen Ober- und Regierungspräsidenten, in dem er auf „das Hissen der Hakenkreuzfahne auf staatlichen und kommunalen Dienstgebäuden” hinwies. „Dieser verständlichen Volksabstimmung” sollte die Polizei „in den nächsten Tagen Rechnung” tragen, sie also dulden. So auch in Bielefeld. Am 7. März beflaggten SA, Stahlhelm und Deutschnationaler Kampfring das Polizeipräsidium, das Kreishaus, den Hauptbahnhof und das Haus der Technik. Auf dem Jahnplatz verbrannten sie eine schwarz-rot-goldene Fahne, das Symbol des demokratischen Deutschlands. Das gleiche wiederholte sich am 9. März. Dieses Mal versuchten die bereits aktiven „nationalen Verbände” die Eisenhütte, das Gewerkschaftshaus an der Marktstraße, mit Schwarzweißrot und Hakenkreuz zu beflaggen, stießen aber auf eine „große Schar von SPD-Leuten und Gewerkschaftern” und ließen von ihrem Vorhaben ab. In den frühen Abendstunden fand sich eine große Menschenmenge auf dem Schillerplatz ein. Die Westfälischen Neuesten Nachrichten berichteten: „Gegen 19.20 Uhr rückten SA und SS heran und brachten schwarz-rot-goldene Fahnentücher und Drei-Pfeile-Fahnen mit, die aus Schulen und anderen öffentlichen und sonstigen Gebäuden geholt worden waren. Auf dem Schillerplatz wurden die Fahnen mit Benzin übergossen und angezündet. Eine große Menschenmenge verfolgte den Vorgang und beendete die Demonstration mit dem Absingen des Deutschland- und des Horst-Wessel-Liedes.”
SA und SS liefen nicht Gefahr, wegen dieser Sachbeschädigung bestraft zu werden. Ihre Mitglieder waren seit dem 1. März zu Hilfspolizisten befördert worden, die auch Verhaftungen vornahmen. Seit Mitte Februar berichteten die Tageszeitungen regelmäßig über Festnahmen von Kommunisten in der Stadt und im Landkreis, die nach dem Reichstagsbrand noch zunahmen. Nur wenige Tage vor der letzten „freien” Kommunalwahl, die am 12. März stattfinden sollte, demonstrierten die braunen Machthaber, was sie unter Freiheit verstanden. Die Neuwahl der Stadtverordneten-Versammlung war notwendig geworden, nachdem das Preußische Staatsministerium unter der Leitung von Hermann Göring und Franz von Papen mit einer Verordnung vom 4. Februar 1933, also nur fünf Tage nach Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, die „Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände” aufgelöst hatte. In Bielefeld endete die Wahl mit einer kleinen Überraschung: die SPD hatte mit 37,1 Prozent die Wahl gewonnen, gefolgt von der NSDAP, die 36,6 Prozent für sich verbuchen konnte; beide Parteien gewannen 19 Mandate. Den dritten Platz teilten sich KPD und Kampffront Schwarz-weiß-rot mit jeweils 7,7 Prozent der abgegebenen Stimmen bzw. vier Mandaten. Die KPD zog aber nicht ins Rathaus ein. Wurden bereits am 8. März die Reichstagsmandate der Kommunisten mithilfe der Notverordnung annulliert, so empfahl nach den Kommunalwahlen in Preußen die Berliner Polizeiverwaltung, dass die kommunistischen „Gemeindevertreter und Stadtverordneten einfach nicht eingeladen werden” sollten. In Bielefeld wurde diese Empfehlung sofort umgesetzt.