Das Persönliche Budget – die neue Hilfeform eröffnet Ihnen Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume!
- Was ist das Persönliche Budget?
- Für wen kommt es in Betracht?
- Warum ist es so sinnvoll?
- Wofür kann man das Persönliche Budget ausgeben?
- Wie hoch ist es?
- Antrag und Verfahren
- Beratung
- Mehr Infos
»Was ist das Persönliche Budget?
Mit dem Persönlichen Budget können Hilfen für Menschen mit Behinderungen in einer neuen Form gewährt werden. Anstelle einer Sachleistung, z. B. durch eine für Sie organisierte Hilfe eines Dienstes, erhalten Sie einen Geldbetrag, mit dem Sie Ihre individuellen Unterstützungsleistungen selbst organisieren und "einkaufen" können. Es ist jedoch keine zusätzliche Leistung. Sollten Sie Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger beziehen, lassen sich diese zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen.
»Kommt das Persönliche Budget für Sie in Betracht?
Das Persönliche Budget kann Ihnen gewährt werden, wenn Sie eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind und Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder im Arbeitsleben benötigen. Darüber hinaus sind Leistungen der Krankenkassen, der Pflegekassen, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe budgetfähig.
»Warum ist ein Persönliches Budget für Sie sinnvoll?
Üblicherweise gewährt Ihnen der zuständige Rehabilitationsträger im Bedarfsfall eine bestimmte Hilfe, für die er z. B. einen Auftrag an einen Dienst erteilt und diesen bezahlt. Sie haben nur begrenzt Mitsprachemöglichkeiten über Umfang und Form der Hilfe. Bei der Hilfe in Form eines Persönlichen Budgets können Sie mit dem Ihnen zur Verfügung gestellten Geldbetrag selbst Ihre Hilfen aushandeln und beauftragen. Sie können mit dem Geld auch Leistungen außerhalb der üblichen Angebote finanzieren, wenn sie der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dienen. Sollten Sie in einem Monat nicht den gesamten Geldbetrag benötigen, können Sie ihn auch später zweckentsprechend ausgeben. Beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget erhalten Sie die Leistungen der unterschiedlichen Träger aus einer Hand. Sie müssen nur noch mit dem einen beauftragten Träger verhandeln.
»Wofür können Sie das Persönliche Budget ausgeben?
Für ein Persönliches Budget kommen z. B. Leistungen aus folgenden Bereichen in Betracht:
- Betreutes Wohnen
- Freizeit und Sport
- Kultur und Veranstaltungen
- Musik und Kunst
- Kommunikation
- Gesundheitsförderung
- Pflege
- Arbeit/Beruf
- Bildung
- Mobilität
- Frühförderung
»Wie hoch ist Ihr Persönliches Budget?
Mit dem Persönlichen Budget soll Ihr individueller Hilfebedarf abgedeckt werden. Dieser bestimmt sich durch die Ziele, die mit der Hilfe erreicht werden sollen. Die Höhe der vor Beantragung des Persönlichen Budgets gewährten Leistungen bildet die Obergrenze für das Persönliche Budget. In einem Hilfeplangespräch haben Sie die Möglichkeit darzulegen, welche Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen Sie benötigen und wie Sie diese selbst organisieren wollen. Auf dieser Grundlage schließen Sie mit dem Träger eine Zielvereinbarung. Diese Vereinbarung legt auch fest, ob und wie Sie die bestimmungsgemäße Verwendung nachweisen müssen. Im Anschluss daran erhalten Sie einen Leistungsbescheid des Rehabilitationsträgers und dann das Persönliche Budget monatlich im Voraus auf Ihr Konto.
»Wo können Sie das Persönliche Budget beantragen und wie ist das Verfahren bei Sozialhilfebudgets?
Das Persönliche Budget können Sie bei dem für Sie zuständigen (beauftragten) Rehabilitationsträger beantragen. Dazu gehören:
Wenn Sie in Bielefeld wohnen und Leistungen der Sozialhilfe – insbesondere für Eingliederungshilfe – benötigen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Bielefeld oder an den Ambulanten Sozialen Dienst, den Sie evt. in Anspruch nehmen möchten. Kommen Hilfen zum Betreuten Wohnen in Betracht, wird Ihr Antrag in einer Hilfeplankonferenz beraten. Sie haben die Möglichkeit, zusammen mit Ihrem Hilfeplaner des ausgewählten Dienstes an der Sitzung teil zu nehmen und Ihren Antrag zu erläutern. In der Sitzung sind auch Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe dabei, da dieser i. d. R. die Kosten des Persönlichen Budgets übernimmt.
Wenn Sie Leistungen mehrerer Träger erhalten, so müssen diese sich einigen, wer Ihnen das trägerübergreifende Persönliche Budget auszahlt. Vor Antragstellung sollten Sie sich ausführlich beraten lassen.
Wenn Sie ein Persönliches Budget für stationäre oder teilstationäre Leistungen (wie zum Beispiel Heimkosten, Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung) beantragen wollen und unter 65 Jahre alt sind, können Sie sich auch direkt an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wenden. Das Gleiche gilt für das ambulant betreute Wohnen jeden Alters.
Der Antrag kann auch von Eltern oder gesetzlichen Betreuern gestellt werden.
- Träger der Sozialhilfe
- Träger der Jugendhilfe
- Bundesagentur für Arbeit
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Integrationsamt
- Träger der Kriegsopferfürsorge
Wenn Sie in Bielefeld wohnen und Leistungen der Sozialhilfe – insbesondere für Eingliederungshilfe – benötigen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Bielefeld oder an den Ambulanten Sozialen Dienst, den Sie evt. in Anspruch nehmen möchten. Kommen Hilfen zum Betreuten Wohnen in Betracht, wird Ihr Antrag in einer Hilfeplankonferenz beraten. Sie haben die Möglichkeit, zusammen mit Ihrem Hilfeplaner des ausgewählten Dienstes an der Sitzung teil zu nehmen und Ihren Antrag zu erläutern. In der Sitzung sind auch Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe dabei, da dieser i. d. R. die Kosten des Persönlichen Budgets übernimmt.
Wenn Sie Leistungen mehrerer Träger erhalten, so müssen diese sich einigen, wer Ihnen das trägerübergreifende Persönliche Budget auszahlt. Vor Antragstellung sollten Sie sich ausführlich beraten lassen.
Wenn Sie ein Persönliches Budget für stationäre oder teilstationäre Leistungen (wie zum Beispiel Heimkosten, Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung) beantragen wollen und unter 65 Jahre alt sind, können Sie sich auch direkt an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wenden. Das Gleiche gilt für das ambulant betreute Wohnen jeden Alters.
Der Antrag kann auch von Eltern oder gesetzlichen Betreuern gestellt werden.
»Wo können Sie sich beraten lassen?
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gern!
Stadt Bielefeld
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-
Sozialarbeiterische Leistungen
Niederwall 23
33602 Bielefeld,
Frau Steinbring-Rees
Tel. 0521 51-2614
E-Mail
Stadt Bielefeld
Amt für soziale Leistungen – Sozialamt -
Zentrale Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen/Servicestelle
Tel. 0521/51 5051,
E-Mail
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, außer Mittwoch, von 9.00-12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.30- 18.00.
Café 3b
Beratungs- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen
Feilenstr. 3
33602 Bielefeld
Tel. 0521/60202
E-Mail:
cafe3b@t-online.de
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag 9.00 - 18.00 Uhr (Budgetberatung 17.00 – 18.00 Uhr); Mittwoch 13.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag 9.00 - 20.00 Uhr (Budgetberatung 17.00 – 18.00 Uhr)
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL-Behindertenhilfe Westfalen
48133 Münster
Frau Uhrmann
Tel. 0251/591 5838
E-Mail:
andrea.uhrmann@lwl.org
Stadt Bielefeld
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-
Sozialarbeiterische Leistungen
Niederwall 23
33602 Bielefeld,
Frau Steinbring-Rees
Tel. 0521 51-2614
Stadt Bielefeld
Amt für soziale Leistungen – Sozialamt -
Zentrale Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen/Servicestelle
Tel. 0521/51 5051,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, außer Mittwoch, von 9.00-12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.30- 18.00.
Café 3b
Beratungs- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen
Feilenstr. 3
33602 Bielefeld
Tel. 0521/60202
E-Mail:
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag 9.00 - 18.00 Uhr (Budgetberatung 17.00 – 18.00 Uhr); Mittwoch 13.00 – 18.00 Uhr, Donnerstag 9.00 - 20.00 Uhr (Budgetberatung 17.00 – 18.00 Uhr)
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL-Behindertenhilfe Westfalen
48133 Münster
Frau Uhrmann
Tel. 0251/591 5838
E-Mail:
»Weitere Informationen zum Persönlichen Budget erhalten Sie unter:
Informationen des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Informationen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Informationen der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Informationen des
Kompetenzzentrums Persönliches Budget des Paritätischen
Informationen des
Informationen der
Informationen des

