Das System der gesamträumlichen Planung

Auf kommunaler Ebene ist das wesentliche Instrument der gesamträumlichen Planung der Flächennutzungsplan. Wichtige Grundlagen können aber auch informelle Planungskonzepte für das gesamte Stadtgebiet sein, wie z.B. in Bielefeld das Räumliche Stadtentwicklungskonzept.

Die Planungen in unserer Stadt existieren nicht isoliert, sondern sind eingebettet in ein System übergeordneter und überörtlicher Planungen auf den Ebenen des Bundes, der Länder, der Regionen und der Gemeinden.

PDF-Dokument  [76 KB]Überblick über das System der Gesamträumlichen Planung.

Dem Bund wird im Grundgesetz das Recht eingeräumt, Rahmenvorschriften für die Ordnung des Raumes (Raumordnung) und damit für die Gesamträumliche Planung des Bundesgebietes zu erlassen. Davon hat er durch das Raumordnungsgesetz Gebrauch gemacht. Das Raumordnungsgesetz formuliert die Aufgaben und Ziele für die räumliche Entwicklung des gesamten Bundesgebietes. Auf Ebene des Bundes werden jedoch nur die Aufgabe, die Leitvorstellungen und die Grundsätze der Raumordnung definiert und deren Rahmenbedingungen abgesteckt.

Die konkrete Ausgestaltung der Raumordnung ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Sie stellen hierzu für ihr Gebiet übergeordnete und zusammenfassende Pläne und Programme auf und schaffen die Rechtsgrundlagen für die Regionalplanung. In Nordrhein Westfalen sind die wesentlichen Lenkungsinstrumente der Landesentwicklungsplan als rechtsverbindlicher Raumordnungsplan für das gesamte Bundesland und die konkretisierenden Regionalpläne für die Regierungsbezirke.

Die Regionalplanung hat eine wichtige Vermittlerrolle zwischen staatlicher Landesplanung und der Bauleitplanung der Kommunen. Die Regionalpläne müssen von den Gemeinden beachtet werden, wenn sie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen durchführen.
Der für die Stadt Bielefeld maßgebende Regionalplan ist der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld.

Darüber hinaus gibt es so genannte „raumbezogene Fachplanungen”, die sich mit dem speziellen Anliegen eines Faches auseinandersetzen, z.B. Verkehrswege, Landwirtschaft, Schulen oder Wasserversorgung. Sie können über das Gebiet einer Gemeinde hinausgehen und zum Teil auch das gesamte Bundesgebiet erfassen.


Anzeige
Traumhaus finden bei Immobilien Scout 24

»Kontakt

Bauamt
Gesamträumliche Planung
und Stadtentwicklung
Wilhelmstraße 9
33602 Bielefeld

Bodo Temmen
Tel. 0521 51-3209
E-MailE-Mail

Andrea Thiessat
Tel. 0521 51-3214
E-MailE-Mail