Fassadenprogramm Nördlicher Innenstadtrand
Die Richtlinie Fassadenprogramm im Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand” bietet interessante Förderanreize und lädt zur Aufwertung des Stadtbildes ein.
Wollen Sie die Fassade Ihres Hauses und/oder Ihr Wohnumfeld verbessern als Beitrag zur Werterhaltung und Erleichterung der Vermietbarkeit? Das neue Fassadenprogramm für das Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand” lädt Sie dazu ein. Mitnahmeeffekte sind hier ausdrücklich erwünscht.
Betroffen ist das Gebiet zwischen Herforder Straße und Jöllenbecker Straße im Westen sowie der Schillerstraße und der Straße Hakenort im Osten. Im Norden begrenzt die Sudbrackstraße und im Süden die Heeper Straße das Stadtumbaugebiet (s.
Abgrenzung).
Mit dem Fassadenprogramm wird mit finanzieller Unterstützung von Land Nordrhein-Westfalen, EU und Bund im Rahmen des Förderprogramms "Stadtumbau West" Ihre Initiative gefördert, die Fassaden und/oder das Wohnumfeld neu zu gestalten, zu begrünen und somit zugleich in die Standortaufwertung sowie die Zukunft des Stadtumbaugebietes zu investieren.
Die Richtlinie richtet sich an Hauseigentümerinnen / Hauseigentümer und Erbbauberechtigte im Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand”. Aber auch als Mieterin oder Mieter können Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter ansprechen und auf das Förderprogramm aufmerksam machen. Die Abgrenzung des Stadtumbaugebietes und der Flyer „Fassadenprogramm Nördliche Innenstadt Bielefeld”, der einen zusammenfassenden Überblick vermittelt, stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Ausführliche Informationen und nähere Details finden Sie in der„Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Profilierung und Standortaufwertung (Fassadenprogramm) im Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand‘” und dem Antragsformular. Sie stehen Ihnen ebenfalls als Download zur Verfügung.
Darüber hinaus sind alle Unterlagen auch in den nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich, die Sie gern in allen Fragen rund um das Fassadenprogramm beraten.
Richtlinie Fassadenprogramm
Antragsformular Fassadenprogramm
Informationsflyer Fassadenprogramm
Abgrenzung Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand
Betroffen ist das Gebiet zwischen Herforder Straße und Jöllenbecker Straße im Westen sowie der Schillerstraße und der Straße Hakenort im Osten. Im Norden begrenzt die Sudbrackstraße und im Süden die Heeper Straße das Stadtumbaugebiet (s.
Mit dem Fassadenprogramm wird mit finanzieller Unterstützung von Land Nordrhein-Westfalen, EU und Bund im Rahmen des Förderprogramms "Stadtumbau West" Ihre Initiative gefördert, die Fassaden und/oder das Wohnumfeld neu zu gestalten, zu begrünen und somit zugleich in die Standortaufwertung sowie die Zukunft des Stadtumbaugebietes zu investieren.
Die Richtlinie richtet sich an Hauseigentümerinnen / Hauseigentümer und Erbbauberechtigte im Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand”. Aber auch als Mieterin oder Mieter können Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter ansprechen und auf das Förderprogramm aufmerksam machen. Die Abgrenzung des Stadtumbaugebietes und der Flyer „Fassadenprogramm Nördliche Innenstadt Bielefeld”, der einen zusammenfassenden Überblick vermittelt, stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Ausführliche Informationen und nähere Details finden Sie in der„Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Profilierung und Standortaufwertung (Fassadenprogramm) im Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand‘” und dem Antragsformular. Sie stehen Ihnen ebenfalls als Download zur Verfügung.
Darüber hinaus sind alle Unterlagen auch in den nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich, die Sie gern in allen Fragen rund um das Fassadenprogramm beraten.



