Datenübermittlungen Widerspruch/Einwilligung
Jeder Einwohner der Stadt Bielefeld hat die Möglichkeit, nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung und Nachweise zu widersprechen:
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Einwohnerin/des Einwohners werden Daten für Werbezwecke und/oder den Adresshandel weitergegeben.
Antragstellung
- Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 36 Absatz 2 BMG i.V.m. § 58 c Absatz 1 Soldatengesetz)
- Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige (Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, minderjährige Kinder oder Eltern von minderjährigen Kindern), sofern sie nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. (§ 42 Absatz 2 i.V.m. § 42 Absatz 3 BMG)
- Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Absatz 1 i.V.m. § 50 Absatz 5 BMG)
- Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Absatz 2 i.V.m. § 50 Absatz 5 BMG)
- Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage zur Aufnahme in Adressbücher (Adressenverzeichnis in Buchform) (§ 50 Absatz 3 i.V.m § 50 Absatz 5 BMG)
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Einwohnerin/des Einwohners werden Daten für Werbezwecke und/oder den Adresshandel weitergegeben.
Antragstellung
- persönlich
- schriftlich (per nachstehendem Formular oder auch formlos)
- gebührenfrei
- Soll die der Widerspruch/die Einwilligung für weitere Personen gelten (z.B. Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, minderjährige Kinder), so ist für jede Person ein eigener Antrag zu stellen.
- Bei minderjährigen Kindern ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten zu stellen.
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Formular Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
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Formular Widerspruch nach dem Soldatengesetz
Formular Einwilligung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels