»Fischereischeine

Ausstellung und Verlängerung eines Fischereischeines
  • Personalausweis oder Reisepass

  • ein aktuelles Passbild (nur bei Ausstellung)

  • Nachweis über die Fischereiprüfung (entfällt bei einem Jugendfischereischein)

  • Unterschrift eines Erziehungsberechtigten für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins

  • wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht mit; die Vollmacht muss die Unterschrift des Antragstellers tragen und der Bevollmächtigte muss sich selbst ebenfalls ausweisen können
Detailinformationen des Ordnungsamtes


» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
E-Mailbuergerberatung@bielefeld.de
Stadtplanausschnitt
Öffnungszeiten:
Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.


»Hinweis:

Es kann nur Bargeld angenommen werden.