»Fischereischeine
Ausstellung und Verlängerung eines Fischereischeines
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Passbild (nur bei Ausstellung)
- Nachweis über die Fischereiprüfung (entfällt bei einem Jugendfischereischein)
- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins
- wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht mit; die Vollmacht muss die Unterschrift des Antragstellers tragen und der Bevollmächtigte muss sich selbst ebenfalls ausweisen können
» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
buergerberatung@bielefeld.de
Stadtplanausschnitt
Öffnungszeiten:
Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.
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