»Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Anmeldungen in Bielefeld nach dem Meldegesetz NRW
Ummeldungen innerhalb von Bielefeld nach dem Meldegesetz NRW
Abmeldungen aus Bielefeld nach dem Meldegesetz NRW
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderausweis/Kinderreisepass aller Personen,die sich anmelden wollen
- wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint, benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht; die Vollmacht muss die Unterschrift des Antragstellers tragen und der Bevollmächtigte muss sich selbst ebenfalls ausweisen können
- gebührenfrei
| Formular Anmeldung | Beiblatt zur Anmeldung |
Ummeldungen innerhalb von Bielefeld nach dem Meldegesetz NRW
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderausweis/Kinderreisepass aller Personen, die sich ummelden wollen
- wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint, benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht; die Vollmacht muss die Unterschrift des Antragstellers tragen und der Bevollmächtigte muss sich selbst ebenfalls ausweisen können
- ein gesonderter Vordruck für die Ummeldung wird seit 1. Juli 2006 nicht mehr benötigt. Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular
- gebührenfrei
- eventuell auch den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Ihres PKW zur Änderung vorlegen; Gebühr hierfür: 10,70 Euro
Abmeldungen aus Bielefeld nach dem Meldegesetz NRW
- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderausweis/Kinderreisepass aller Personen, die sich abmelden wollen
- wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint, benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht; die Vollmacht muss die Unterschrift des Antragstellers tragen und der Bevollmächtigte muss sich selbst ebenfalls ausweisen können
- geht auch schriftlich an diese Anschrift: Stadt Bielefeld, Bürgerberatung, 33597 Bielefeld oder per Fax 0521/51 6196, dann jeweils bitte mit den Angaben:
- dass ausgezogen
- ab wann genau ausgezogen (Auszugstag)
- wohin verzogen (genaue neue Anschrift)
- dass ausgezogen
- wir schicken die Abmeldebestätigung dann an die neue Anschrift
- gebührenfrei
| Zum Formular Abmeldung |
»Meldepflicht seit 2004 erleichtert
- Regelung ab 1. Juni 2004 gültig
- Bestätigung des Vermieters nicht mehr vorzulegen
- Abmeldung nur noch in Ausnahmefällen erforderlich
Wer ab dem 1. Juni 2004 innerhalb der Bundesrepublik umzieht, kann sich im Trend immer knapper werdender Zeit künftig einen "Behördengang" sparen.
Seit dem ist die für umzugswillige Bürger und Bürgerinnen bislang erforderliche Abmeldung am bisherigen Wohnort entfallen.
Auch die Bestätigung des Vermieters über den Ein- oder Auszug brauchen Sie nicht mehr vorzulegen.
Ganz ohne geht es dann aber doch nicht. Wohnungswechsler müssen sich auch weiterhin bei der Meldebehörde ihrer neuen Wohnung anmelden.
Eine Abmeldepflicht gibt es aber nur noch in Ausnahmefällen, wie etwa bei einem Fortzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung.
Wer beispielsweise eine bislang bewohnte Nebenwohnung aufgibt und danach nur noch seine Hauptwohnung bewohnt, bleibt weiter abmeldepflichtig.
Damit wurde bundesweit eine Vorschrift des Melderechtsrahmengesetzes auf landesrechtlicher Ebene in die Praxis umgesetzt.
Die Meldebehörden informieren sich im direkten Datenaustausch über Veränderungen, so dass die Datenbestände der Melderegister auch nach dieser Neuregelung aktuell bleiben.
Fragen dazu beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung in der Innenstadt und den Stadtbezirken.
» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
buergerberatung@bielefeld.de
Stadtplanausschnitt
Öffnungszeiten:
Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
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Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.
