Personalausweise
Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Personalausweisen (einschließlich vorläufiger Personalausweise)
- den Antrag müssen Sie persönlich stellen
- Sie müssen in Bielefeld mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sein
- können Sie persönlich nicht mehr erscheinen, bitte nachfragen unter Tel. 0521 51-0
- bitte den bisherigen Personalausweis, bisherigen Reisepass oder bisherigen Kinderausweis/Kinderreisepass vorlegen
- wenn kein alter Ausweis, Reisepass oder Kinderausweis / Kinderreisepass vorhanden ist (beispielsweise durch Verlust, Diebstahl oder wegen Erstausstellung), Nachfragen unter Tel. 0521 51-0
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (nicht älter als sechs Monate), Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand,
Anforderungen
Passbilder können auch im Self-Service-Terminal in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus, gegen Gebühr in Höhe von 3,50 Euro, gefertigt werden.
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (nicht älter als sechs Monate) für den vorläufigen Personalausweis
- den Personalausweis können Sie schon vor Beginn der Personalausweispflicht (16 Jahre) beantragen; sind Sie noch keine 16 Jahre alt, dann benötigen Sie das Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten; spricht nur ein Elternteil bei Antragstellung mit vor, bitte eine
Einverständniserklärung des anderen Elternteils und den Reisepass oder Personalausweis des anderen Elternteils vorlegen
- eine Verlängerung des bisherigen Personalausweises ist nicht möglich
- aktuelle und ausführliche Informationen des
Auswärtigen Amtes zum Reiseland
- Gebühren (bei Antragstellung zu entrichten):
- 28,80 Euro für Personen über 24 Jahre - zehn Jahre gültig
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahre - sechs Jahre gültig
- 10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis - höchstens drei Monate gültig
- 6 Euro für nachträgliches Aktivieren der Online-Funktion
- 6 Euro für das Entsperren der Online-Funktion
- 6 Euro für das Ändern der PIN
- 28,80 Euro für Personen über 24 Jahre - zehn Jahre gültig