»Personalausweise
Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Personalausweisen (einschließlich vorläufiger Personalausweise)
- den Antrag müssen Sie persönlich stellen
- können Sie persönlich nicht mehr erscheinen, bitte nachfragen unter Tel. 0521 51-0
- bitte den bisherigen Personalausweis, bisherigen Reisepass oder bisherigen Kinderausweis/Kinderreisepass vorlegen
- wenn kein alter Ausweis, Reisepass oder Kinderausweis / Kinderreisepass vorhanden ist (beispielsweise durch Verlust, Diebstahl oder wegen Erstausstellung), Nachfragen unter Tel. 0521 51-0
- der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren ist 6 Jahre gültig, ab einem Alter von 24 Jahren ist er 10 Jahre gültig
- der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand)
Anforderungen
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild für den vorläufigen Personalausweis
- den Personalausweis können Sie schon vor Beginn der Personalausweispflicht (16 Jahre) beantragen; sind Sie noch keine 16 Jahre alt, dann benötigen Sie das Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten
- eine Verlängerung des bisherigen Personalausweises ist nicht möglich
- aktuelle und ausführliche Informationen des
Auswärtigen Amtes zum Reiseland
- Gebühren:
- 28,80 Euro für Personen über 24 Jahre
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahre
- 10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
- 6 Euro für nachträgliches Aktivieren der Online-Funktion
- 6 Euro für das Entsperren der Online-Funktion
- 6 Euro für das Ändern der PIN
- 28,80 Euro für Personen über 24 Jahre



