»Gewerbezentralregister

Gewerbezentralregisterauszüge für eine natürliche Person
  • Gewerbezentralregisterauszüge stellt das Externer LinkBundesamt für Justiz in Bonn aus

  • es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauszügen: für private Zwecke und zur Vorlage bei einer Behörde (hierfür ist der Verwendungszweck und die genaue Anschrift der Behörde erforderlich)

  • den Antrag müssen Sie persönlich bei der zuständigen Meldebehörde stellen (in Bielefeld ist das die Bürgerberatung)

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Gebühr: 13 Euro

Gewerbezentralregisterauszüge für eine Firma mit Sitz in Bielefeld
  • Gewerbezentralregisterauszüge stellt das Externer LinkBundesamt für Justiz in Bonn aus

  • es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauszügen: für private Zwecke und zur Vorlage bei einer Behörde (hierfür ist der Verwendungszweck und die genaue Anschrift der Behörde erforderlich)

  • den Antrag muss ein Bevollmächtigter der Firma bei der zuständigen Meldebehörde stellen (in Bielefeld ist das die Bürgerberatung)

  • Personalausweis oder Reisepass

  • bitte beachten: für die Gewerbezentralregisterauskunft über eine Firma benötigen Sie auch
    • Angaben zur Rechtsform der Firma
    • die Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (zum Beispiel Handelsregisterauszug) oder die Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde
    • Angaben zum Registergericht oder der Genehmigungsbehörde
    • Angaben zum Namen und zum Sitz der Firma (ggfls. Hauptniederlassung und Zweigniederlassung)
  • Gebühr: 13 Euro


» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
E-Mailbuergerberatung@bielefeld.de
Stadtplanausschnitt
Öffnungszeiten:
Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.


»Hinweis:

Es kann nur Bargeld angenommen werden.