Reisepässe / Kinderreisepässe


»Passpflicht bei Transitreisen auf dem Landweg
in die Türkei und nach Griechenland

Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg nach Griechenland oder in die Türkei reisen, sollten aufmerken: Zwar ist für die Einreise in beide Länder der Personalausweis ausreichend.
Die Bürgerberatung weist darauf hin, dass für die Durchreise durch andere Staaten (z. B. Serbien, Montenegro) Passpflicht besteht.
Der Personalausweis als einziges Reisedokument ist dann nicht ausreichend. Auch für Kinder muss ein noch gültiger Kinderausweis mit Lichtbild oder ein Kinderreisepass vorgelegt werden.
Die Bürgerberatung rät deshalb, die Einreisebestimmungen auch der Staaten zu beachten, die man nur auf der Durchreise passiert.
Einzelheiten kann man auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Externer Linkwww.auswaertiges-amt.de nachlesen.

»Allgemeiner Hinweis zum ePass

ePass mit neuen Biometriemerkmalen
Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Der Chip im ePass der ersten Generation enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Foto als biometrisches Merkmal.

Ab 1. November 2007 werden für elektronische Pässe der zweiten Generation auch die Fingerabdrücke als biometrisches Merkmal erfasst.

Für deutsche Passinhaber ändert sich zum Stichtag 1. November 2007 wenig, denn im Umlauf befindliche Pässe (ob mit oder ohne Chip) bleiben im Rahmen ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig.


Weitere Informationen:
Externer LinkBundesdruckerei - Fotomustertafel
Externer LinkBundesministerium des Innern

Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Reisepässen einschließlich vorläufiger Reisepässe)
  • den Antrag müssen Sie persönlich stellen

  • können Sie persönlich nicht mehr erscheinen (beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen), bitte genauer nachfragen unter Tel. 0521 51-0

  • bitte den bisherigen Personalausweis, bisherigen Reisepass oder bisherigen Kinderausweis/Kinderreisepass vorlegen

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand) für den endgültigen Reisepass, Externer LinkAnforderungen

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild für den vorläufigen Reisepass

  • sind Sie noch keine 18 Jahre alt, dann benötigen Sie das Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten

  • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass mehr vorhanden ist (beispielsweise durch Verlust oder Diebstahl), bitte genauer nachfragen unter Tel. 0521/51-0

  • eine Verlängerung des bisherigen Reisepasses ist nicht möglich

  • aktuelle und ausführliche Informationen des Externer LinkAuswärtigen Amtes zum Reiseland

  • Gebühren:
    • 26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass - ein Jahr gültig; nur möglich, wenn bis zum Reisebeginn weniger als drei Werktage liegen, ansonsten ist ein Expresspass auszustellen; vgl. Hinweise Expresspass für Eilige weiter unten

    • 37,50 Euro Antragsteller/Antragstellerin ist noch keine 24 Jahre alt - sechs Jahre gültig

    • 59,00 Euro Antragsteller/Antragstellerin ist mindestens 24 Jahre alt - zehn Jahre gültig

Expresspass für Eilige
Die Stadt Bielefeld kann die Bearbeitungsdauer für Reisepässe nicht beeinflussen. Für besonders Eilige bieten wir deshalb den Expresspass an: Vor 11 Uhr morgens den Pass beantragen und nach drei bis vier Werktagen abholen.
Gebühr: 32 Euro (zusätzlich)



Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung/Verlängerung von Kinderreisepässen
  • den Antrag müssen die Eltern (mit Personalausweis oder Reisepass) oder, falls ein Betreuer zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt ist, der Betreuer (mit Personalausweis oder Reisepass und Betreuungsurkunde) stellen

  • stellt nur ein Elternteil den Antrag, bitte eine Vollmacht des anderen Elternteils und den Reisepass oder den Personalausweis des anderen Elternteils vorlegen

  • bei geschiedenen Ehen muss der allein Sorgeberechtigte den Antrag stellen und dabei den gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss vorlegen

  • sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und hat die Mutter allein das Sorgerecht für das Kind, muss die Mutter außerdem eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes vorlegen

  • sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und haben die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben, dann müssen die Eltern diese Sorgerechtserklärung und alle Unterlagen wie bei verheirateten Eltern (s. o.) vorlegen

  • alter Kinderausweis/Kinderreisepass (wenn bereits vorhanden)

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild des Kindes (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand) Externer LinkAnforderungen

  • der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

  • ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss Ihr Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben, deshalb ist dann die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich; außerdem benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses immer die Körpergröße und die Augenfarbe Ihres Kindes

  • aktuelle und ausführliche Informationen des Externer LinkAuswärtigen Amtes zum Reiseland

  • Gebühren:
    • 13 Euro Neuausstellung

    • 6 Euro Verlängerung (wichtig: die oben erwähnten Unterlagen müssen für die Verlängerung im selben Umfang wie für die Neuausstellung vorliegen)


»Einreisebestimmungen für USA-Reisen

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visumfreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.


Wichtig

1. Seit dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA anerkannt.

2. Der maschinenlesbare deutsche Kinderreisepasspass berechtigt nur dann zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurde. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären maschinenlesbaren Reisepass (e-Reisepass) visumsfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.


Bitte beachten Sie, dass Kinderausweise grundsätzlich nicht zur visumfreien Einreise in die Vereinigten Staaten berechtigen.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall auch die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter Externer Linkwww.usembassy.de
abrufen können.

Darauf macht das Externer LinkAuswärtige Amt auf seinen Internet-Seiten aufmerksam.

Die vorläufigen maschinenlesbaren Dokumente (Kinderreisepass und vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass) können Sie in Eilfällen in der Bürgerberatung Mitte beantragen.

Für die in Eilfällen benötigten Unterlagen setzen Sie sich bitte vorab mit der Bürgerberatung Mitte in Verbindung.



» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
E-Mailbuergerberatung@bielefeld.de
Stadtplanausschnitt
Öffnungszeiten:
Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.


»Hinweis:

Es kann nur Bargeld angenommen werden.