»Untersuchungsberechtigungsscheine / Jugendarbeitsschutzgesetz

Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Personalausweis oder Reisepass

  • bitte beachten: gilt nur für Jugendliche unter 18 Jahren

  • handelt es sich um eine Nachuntersuchung, dann bitte auch den Ausbildungsvertrag (oder eine Kopie davon) vorlegen

  • gebührenfrei



» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
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Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.