»Verpflichtungserklärungen für Touristenaufenthalte
Der Sonderfall der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift ist die Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (Besuchseinladung aus dem Ausland)
- mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich als Einlader, für die Kosten des Lebensunterhaltes des Einreisenden aufzukommen; darin enthalten sind auch die Kosten, die in einem Krankheitsfall bzw. bei Pflegebedürftigkeit entstehen; nicht einladen können deshalb Personen, die von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen zur Grundsicherung leben
- wir empfehlen den Abschluss einer Krankenversicherung für den Besuch, ein entsprechender Nachweis sollten Sie der Auslandsvertretung vorlegen
- zusätzlich verpflichten Sie sich, als Einlader im Falle einer späteren Rückführung/Abschiebung des Eingeladenen die dabei entstandenen Kosten zu tragen
- amtliche Beglaubigungen von Unterschriften setzen voraus, dass das unterzeichnete Schriftstück unter anderem zur Vorlage bei einer deutschen Behörde vorzulegen ist, in diesen Fällen benötigen Sie die Unterschriftsbeglaubigung/Verpflichtungserklärung zur Vorlage bei einer deutschen Botschaft im Ausland
- wichtig: die Person, deren Unterschrift wir beglaubigen sollen, muss persönlich anwesend sein und mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bielefeld gemeldet sein (Ausnahme: NATO-Angehörige)
- Personalausweis oder Reisepass des Einladenden
- Einkommensnachweis des Einladenden (beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Bescheinigung eines Steuerberaters)
- machen Sie bitte folgende Angaben zu Ihrem Gast:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift im Heimatland
- möglichst die Nummer des Reisepasses
- Zeitraum des Aufenthalts
- Datum, ab wann Sie Ihren Gast einladen möchten
- Familienname
- bitte wenden Sie sich zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte (beispielsweise Studium, Sprachkurs) an die Ausländerabteilung (Neues Rathaus, Erdgeschoss, Flur A, Zimmer A 16, Tel. 0521/51 6001)
- Gebühr: 25 Euro
» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
buergerberatung@bielefeld.de
Stadtplanausschnitt
Öffnungszeiten:
Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.
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