»Führungszeugnisse

Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung von Führungszeugnissen
  • Führungszeugnisse stellt das Externer LinkBundesamt für Justiz aus.

  • es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
    • für private Zwecke und
    • zur Vorlage bei einer Behörde; hierfür ist der Verwendungszweck und die genaue Anschrift des Empfängers (der Behörde) erforderlich
  • den Antrag müssen Sie persönlich bei der zuständigen Meldebehörde stellen (in Bielefeld ist das die Bürgerberatung)

  • für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle für den Antragsteller vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz vorliegen.

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Gebühr: 13 Euro

» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
E-Mailbuergerberatung@bielefeld.de
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Öffnungszeiten:
Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.


»Hinweis:

Es kann nur Bargeld angenommen werden.