»Führungszeugnisse
Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung von Führungszeugnissen
- Führungszeugnisse stellt das
Bundesamt für Justiz aus.
- es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke und
- zur Vorlage bei einer Behörde; hierfür ist der Verwendungszweck und die genaue Anschrift des Empfängers (der Behörde) erforderlich
- für private Zwecke und
- den Antrag müssen Sie persönlich bei der zuständigen Meldebehörde stellen (in Bielefeld ist das die Bürgerberatung)
- für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle für den Antragsteller vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz vorliegen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Gebühr: 13 Euro
» Bürgeramt
Abteilung Bürgerberatung
Niederwall 23
33597 Bielefeld (Postanschrift)
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51 6196
buergerberatung@bielefeld.de
Stadtplanausschnitt
Öffnungszeiten:
Neues Rathaus und Außenstellen
Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe, Ausweise und Lohnsteuerkarten.
Abteilung Bürgerberatung
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