Amt für Finanzen und Beteiligungen
Die Wahrnehmung städtischer Aufgaben hat sich im Hinblick auf Rechts- bzw. Organisationsformen in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen verändert. Ausgliederungen nach Eigenbetriebsrecht, in privatrechtliche Gesellschaften haben dazu geführt, dass eine Vielzahl von selbständigen Rechnungskreisen, teilweise mit dem städtischen Haushalt über Finanzbeziehungen verknüpft, entstanden ist. Das Controlling dieser Beteiligungen sowie der städtische Haushalt in Planung und Ausführung wurden in einer leistungsfähigen Organisationseinheit zusammengeführt.
Für die Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) auf Basis der kaufmännischen Rechnungslegung zum 1. Januar 2009 wurden zur Vermögenserfassung und Vermögensbewertung des Produkthaushalts umfangreiche Arbeiten geleistet.
Zu den Aufgaben des Amtes für Finanzen und Beteiligungen zählen das Beteiligungsmanagement, das Zentrale Controlling sowie das Finanz-, Steuer-, Buchhaltungs- und Kassenwesen.
Für die Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF) auf Basis der kaufmännischen Rechnungslegung zum 1. Januar 2009 wurden zur Vermögenserfassung und Vermögensbewertung des Produkthaushalts umfangreiche Arbeiten geleistet.
Zu den Aufgaben des Amtes für Finanzen und Beteiligungen zählen das Beteiligungsmanagement, das Zentrale Controlling sowie das Finanz-, Steuer-, Buchhaltungs- und Kassenwesen.
»Abteilung Konzerncontrolling, steuerliche Angelegenheiten
Altes Rathaus
Niederwall 25
Allgemeine Auskünfte: Tel. 0521/51 3899
E-Mail:
amt200@bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr und Do 14-16 Uhr
Beteiligungsbericht 2009
Public Corporate Governance Kodex
Niederwall 25
Allgemeine Auskünfte: Tel. 0521/51 3899
E-Mail:
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr und Do 14-16 Uhr
Beteiligungsbericht 2009
Public Corporate Governance Kodex
»Haushaltsabteilung
Altes Rathaus
Niederwall 25
Allgemeine Auskünfte: Tel. 0521/51 2127
E-Mail:
amt200@bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr und Do 14-16 Uhr
Ausführliche Angaben mit Eckdaten und dem kompletten Zahlenwerk im Menüpunkt Haushalt.
Niederwall 25
Allgemeine Auskünfte: Tel. 0521/51 2127
E-Mail:
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr und Do 14-16 Uhr
Ausführliche Angaben mit Eckdaten und dem kompletten Zahlenwerk im Menüpunkt Haushalt.
»Steuerabteilung
Neues Rathaus
Niederwall 23
Allgemeine Auskünfte: Tel. 0521/51 2161
E-Mail:
amt200@bielefeld.de
E-Mail:
zweitwohnungssteuer@bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr, Do zusätzlich 14.30-18 Uhr
Grundbesitzabgaben, Zweitwohnungssteuer
Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer
Niederwall 23
Allgemeine Auskünfte: Tel. 0521/51 2161
E-Mail:
E-Mail:
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr, Do zusätzlich 14.30-18 Uhr
»Geschäftsbuchhaltung
Neues Rathaus
Niederwall 23
Allgemeine Auskünfte: Tel. 0521/51 3469
E-Mail:
amt200@bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-12.30 Uhr
Niederwall 23
Allgemeine Auskünfte: Tel. 0521/51 3469
E-Mail:
Öffnungszeiten: Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-12.30 Uhr
»Abteilung Stadtkasse (Zahlungsabwicklung )
Neues Rathaus
Niederwall 23
Allgemeine Auskünfte: Tel. 0521/51 3046
E-Mail:
amt200@bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr, Do zusätzlich 14.30-18 Uhr
» Bankverbindung der Stadtkasse Bielefeld bei der Sparkasse Bielefeld
Bankleitzahl: 480 501 61
Konto - Nr. : 26
» Internationale Bankverbindung der Stadtkasse Bielefeld
IBAN: DE09 4805 0161 0000 0000 26
Swift-BIC: SPBIDE3BXXX
» Lastschrift-Einzugsverfahren
Um den Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der gemeindlichen Abgaben/Entgelte zu verringern, haben Sie die Möglichkeit - übrigens wie der weitaus größte Teil der Abgabepflichtigen - am Lastschrift-Einzugsverfahren teilzunehmen. Das bringt auch Erleichterungen für Sie:
Niederwall 23
Allgemeine Auskünfte: Tel. 0521/51 3046
E-Mail:
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr, Do zusätzlich 14.30-18 Uhr
- Zahlungsverkehr / Buchhaltung
- Vollstreckung
» Bankverbindung der Stadtkasse Bielefeld bei der Sparkasse Bielefeld
Bankleitzahl: 480 501 61
Konto - Nr. : 26
» Internationale Bankverbindung der Stadtkasse Bielefeld
IBAN: DE09 4805 0161 0000 0000 26
Swift-BIC: SPBIDE3BXXX
» Lastschrift-Einzugsverfahren
Um den Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der gemeindlichen Abgaben/Entgelte zu verringern, haben Sie die Möglichkeit - übrigens wie der weitaus größte Teil der Abgabepflichtigen - am Lastschrift-Einzugsverfahren teilzunehmen. Das bringt auch Erleichterungen für Sie:
- Kein Gang zur Bank/Sparkasse
- Kein Warten am Schalter
- Kein Ausschreiben von Überweisungen/Schecks
- Kein Überwachen von Zahlungsfristen
- Keine Mahnungen, Mahngebühren und Säumniszuschläge

