Anmeldepflicht nach der Hundesteuersatzung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt beim Amt für Finanzen oder einer Bürgerberatung anzumelden.
Nach der
Hundesteuersatzung der Stadt Bielefeld ist für das Halten von Hunden grundsätzlich Hundesteuer zu zahlen.
Die Hundesteuer beträgt ab 01.01.2011, wenn
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen möglich.
» Hundesteuermarke
Hunde müssen nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuermarke tragen. Daran ist offen erkennbar, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet worden ist. Die gemeinsame Hundebestandsaufnahme des Steueramtes und des Ordnungsamtes ist erforderlich, um eine vollständige Besteuerung zu erreichen. Diese Maßnahmen dienen auch der Steuergerechtigkeit und tragen dazu bei, dass die Stadt Bielefeld ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen und finanzieren kann.
Alle Hundehalter werden daher aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde beim Steueramt oder einer Bürgerberatung anzumelden. Der Vordruck kann bequem im Netz ausgefüllt und abgeschickt werden:
Online-Anmeldung Hundesteuer mit Einzugsermächtigung
Abmeldung Hundesteuer
» Rückfragen
Tel. 0521 51-2173 und 51-8075
Die Hundesteuer beträgt ab 01.01.2011, wenn
| ein Hund gehalten wird | 120 Euro, | |
| zwei Hunde gehalten werden | 132 Euro | je Hund, |
| drei oder mehr Hunde gehalten werden | 144 Euro | je Hund. |
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen möglich.
» Hundesteuermarke
Hunde müssen nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuermarke tragen. Daran ist offen erkennbar, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet worden ist. Die gemeinsame Hundebestandsaufnahme des Steueramtes und des Ordnungsamtes ist erforderlich, um eine vollständige Besteuerung zu erreichen. Diese Maßnahmen dienen auch der Steuergerechtigkeit und tragen dazu bei, dass die Stadt Bielefeld ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen und finanzieren kann.
Alle Hundehalter werden daher aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde beim Steueramt oder einer Bürgerberatung anzumelden. Der Vordruck kann bequem im Netz ausgefüllt und abgeschickt werden:
» Rückfragen
Tel. 0521 51-2173 und 51-8075

