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Anmeldung Hundesteuer
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Hundehalter/in: * (Name, Vorname)
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Straße, Haus-Nr.: *
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PLZ, Wohnort: *
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Bielefeld
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Telefon:
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E-Mail: *
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Aktuelle/Frühere Steuernummer (falls bekannt):
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Anschaffungsdatum: *
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Zuzugsdatum:
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(bei Zuzug nach Bielefeld nach Anschaffung des Hundes)
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Alter des Hundes:
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Gesamtzahl Hunde im Haushalt: *
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Name und Anschrift Vorbesitzer/in: *
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(auch erforderlich bei Übernahme eines Jungtieres)
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Zahlungskonditionen der Hundesteuer
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Zahlung: *
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vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.
vom nächstmöglichen Zeitpunkt, jährlich am 01.07.
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Zahlungsart: *
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durch Abbuchung (siehe Einzugsermächtigung).
durch Überweisung zu den Fälligkeitsterminen
(Bitte geben Sie immer die Steuernummer an.)
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Serviceangebot: Datenweiterleitung an das Ordnungsamt
Nach dem Landeshundegesetz (LHundG) ist das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, anzuzeigen. Daneben gelten für bestimmte Hunde (Bullterrier, American Staffordshire-, Pitbull-, Staffordshirebull-Terrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen mit diesen Rassen) nach dem LHundG besondere Regelungen. Die Anzeige dieser Hundehaltung und die Beantragung der Erlaubnis müssen zusätzlich beim Ordnungsamt, Ravensberger Park 5, erfolgen.
Da mein Hund eine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt/erfüllen wird, bin ich mit einer Weiterleitung der obigen Anmeldedaten an das Ordnungsamt einverstanden. Ich erhalte von dort weitere Nachricht.
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Ich versichere, dass ich die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht habe. *
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Die Hundesteuermarke/n erhalte ich mit dem Hundesteuerbescheid.
Hunde müssen außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundbesitzes eine Hundesteuermarke tragen.
Hinweis nach § 12 (2) des Datenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Erheben, Speichern und Verändern der diesem Formular zugrunde liegenden personenbezogenen Daten
ist nach § 12 (1) und § 13 (1) DSG NRW in Verbindung mit § 3 Kommunalabgabengesetz NRW und der
Hundesteuersatzung der Stadt Bielefeld zulässig.
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Einzugsermächtigung
Bitte ausfüllen, wenn Sie Einzugsermächtigung als Zahlungsart gewählt haben.
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Zahlungspflichtige Person:
(wenn abweichend von Hundehalter/in)
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(Name, Vorname; Straße, Haus-Nr.; PLZ/Wohnort)
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Geldinstitut:
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Bankleitzahl: *
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Konto-Nr: *
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gilt ab:
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(oder Datum eingeben)
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Kontoinhaber:
(wenn abweichend vom Zahlungspflichtigen)
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(Name, Vorname; Straße, Haus-Nr.; PLZ/Wohnort)
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Hiermit ermächtige ich die Stadtkasse Bielefeld widerruflich, die unter dem genannten Kassenzeichen
zu zahlenden Beträge bei Fälligkeit von meinem Konto (nicht Sparkonto) einzuziehen. *
Mir ist bekannt, dass das Geldinstitut Lastschriften nur dann von meinem Konto abzubuchen
braucht, wenn es ausreichend gedeckt ist.
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* Pflichtfelder
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Sie erhalten nach Eingang Ihrer Angaben in der Steuerabteilung automatisch eine Bestätigung per Mail. Sollte diese nicht kurzfristig bei Ihnen eingehen, bitten wir um Mitteilung unter der Telefonnummer 0521/51-2642.
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Zurücksetzen!
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