Vergnügungssteuer
Nach der Vergnügungssteuersatzung unterliegen bestimmte Vergnügungen gewerblicher Art der Besteuerung.
Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue
Vergnügungssteuersatzung in Kraft. Die Steuer wird bei Veranstaltungen (z.B. Tanz) nach der Anzahl der ausgegebenen Eintrittskarten oder als Pauschsteuer vom Veranstalter erhoben.
Beim Aufstellen von Apparaten ist der Halter Veranstalter (Aufsteller). Die Steuer wird für Unterhaltungsautomaten je Apparat und Kalendermonat und für Geldspielautomaten ab 01.01.2012 nach dem Einsatz bemessen. Ihre Angaben zur An- und Abmeldung von Automaten können Sie bequem in das unten aufgeführte Online-Formular eingeben und direkt absenden.
Die quartalsweise abzugebende Steuererklärung für Geldspielautomaten steht als Exceldatei zur Verfügung.
Veranstaltungen nach § 1 Nr. 1-4 der Vergnügungssteuersatzung sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Amt für Finanzen und Beteiligungen, Steuerabteilung, anzumelden. Im Anschluss an die Veranstaltung ist eine Abrechnung (Steuererklärung) erforderlich. Ihre Angaben dazu können Sie ebenfalls in Online-Formulare eingeben und direkt absenden.
» Bei Rückfragen:
Anmeldung von Tanzveranstaltungen
Steuererklärung für Tanzveranstaltungen
Anmeldung/Abmeldung von Automaten
Steuererklärung für Geldspielautomaten ab 01.01.2012
Exceldatei
Seit dem 1. Januar 2012 ist die neue
Beim Aufstellen von Apparaten ist der Halter Veranstalter (Aufsteller). Die Steuer wird für Unterhaltungsautomaten je Apparat und Kalendermonat und für Geldspielautomaten ab 01.01.2012 nach dem Einsatz bemessen. Ihre Angaben zur An- und Abmeldung von Automaten können Sie bequem in das unten aufgeführte Online-Formular eingeben und direkt absenden.
Die quartalsweise abzugebende Steuererklärung für Geldspielautomaten steht als Exceldatei zur Verfügung.
Veranstaltungen nach § 1 Nr. 1-4 der Vergnügungssteuersatzung sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Amt für Finanzen und Beteiligungen, Steuerabteilung, anzumelden. Im Anschluss an die Veranstaltung ist eine Abrechnung (Steuererklärung) erforderlich. Ihre Angaben dazu können Sie ebenfalls in Online-Formulare eingeben und direkt absenden.
» Bei Rückfragen:
| Tel. 0521/51 2173 | Vergnügungssteuer - Automaten - |
| Tel. 0521/51 2642 | Vergnügungssteuer - Tanzveranstaltungen - |

