»Rechtscharakterprüfung von Straßen, Wegen oder Plätzen

» Allgemeine Informationen
Wenn Sie (z.B. für einen Bauantrag) wissen möchten, ob es sich bei einer Straßen-, Wege- oder Platzfläche um eine öffentliche Fläche (dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche) nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW handelt, können Sie dies prüfen lassen beim
Amt für Verkehr, Team Straßenrecht.


» Antragsunterlagen
  • Formloser Antrag
  • Lageplan mit Darstellung der Fläche
    (ggf. Kopie der amtlichen Liegenschaftskarte)


    » Gebühren
  • Die Auskunft ist gebührenfrei.


    » Hinweise / Tipps
  • Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Prüfungsaufwand.


    » Ansprechpartner
    Amt für Verkehr
    Herr Wißmann
    - 660.14 - Straßenrecht
    Ravensberger Str. 12, Erdgeschoss, Zimmer 74
    33602 Bielefeld
    Telefon: 0521/51-8475
    Telefax: 0521/51-3381
    E-Mail: E-Mailamt.fuer.verkehr@bielefeld.de
    Öffnungszeiten: Mo - Fr 8 Uhr - 12 Uhr, Do zusätzlich von 14.30 Uhr - 18.00 Uhr.

    » Postanschrift
    Stadt Bielefeld
    660.14
    33597 Bielefeld