»Rechtscharakterprüfung von Straßen, Wegen oder Plätzen
» Allgemeine Informationen
Wenn Sie (z.B. für einen Bauantrag) wissen möchten, ob es sich bei einer Straßen-, Wege- oder Platzfläche um eine öffentliche Fläche (dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche) nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW handelt, können Sie dies prüfen lassen beim
Amt für Verkehr, Team Straßenrecht.
» Antragsunterlagen
Formloser Antrag
Lageplan mit Darstellung der Fläche
(ggf. Kopie der amtlichen Liegenschaftskarte)
» Gebühren
Die Auskunft ist gebührenfrei.
» Hinweise / Tipps
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Prüfungsaufwand.
» Ansprechpartner
Amt für Verkehr
Herr Wißmann
- 660.14 - Straßenrecht
Ravensberger Str. 12, Erdgeschoss, Zimmer 74
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-8475
Telefax: 0521/51-3381
E-Mail:
amt.fuer.verkehr@bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8 Uhr - 12 Uhr, Do zusätzlich von 14.30 Uhr - 18.00 Uhr.
» Postanschrift
Stadt Bielefeld
660.14
33597 Bielefeld
Wenn Sie (z.B. für einen Bauantrag) wissen möchten, ob es sich bei einer Straßen-, Wege- oder Platzfläche um eine öffentliche Fläche (dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche) nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW handelt, können Sie dies prüfen lassen beim
Amt für Verkehr, Team Straßenrecht.
» Antragsunterlagen
(ggf. Kopie der amtlichen Liegenschaftskarte)
» Gebühren
» Hinweise / Tipps
» Ansprechpartner
Amt für Verkehr
Herr Wißmann
- 660.14 - Straßenrecht
Ravensberger Str. 12, Erdgeschoss, Zimmer 74
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-8475
Telefax: 0521/51-3381
E-Mail:
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8 Uhr - 12 Uhr, Do zusätzlich von 14.30 Uhr - 18.00 Uhr.
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Stadt Bielefeld
660.14
33597 Bielefeld

