»Gerüste, Sondernutzung für die Aufstellung
» Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein Gerüst auf einer öffentlichen Verkehrsfläche aufstellen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Bielefeld.
» Antragsunterlagen
Die Antragstellung erfolgt durch Ihr Gerüstbaufachunternehmen. Antragsformulare sind dort vorhanden.
» Gebühren
Die Sondernutzungsgebühr ist flächenabhängig und richtet sich nach der
Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr von 20 € (bzw. 25 € falls Ortsbesichtigung erforderlich) erhoben.
» Hinweise / Tipps
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche.
» Ansprechpartner
Amt für Verkehr
- 660.14 - Straßenrecht
Ravensberger Str. 12, Erdgeschoss, Zimmer 79
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-3108
Telefax: 0521/51-3381
E-Mail:
amt.fuer.verkehr@bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8 Uhr - 12 Uhr, Do zusätzlich 14.30 Uhr - 18.00 Uhr.
» Postanschrift
Stadt Bielefeld
660.14
33597 Bielefeld
Wenn Sie ein Gerüst auf einer öffentlichen Verkehrsfläche aufstellen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Bielefeld.
» Antragsunterlagen
Die Antragstellung erfolgt durch Ihr Gerüstbaufachunternehmen. Antragsformulare sind dort vorhanden.
» Gebühren
Die Sondernutzungsgebühr ist flächenabhängig und richtet sich nach der
» Hinweise / Tipps
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche.
» Ansprechpartner
Amt für Verkehr
- 660.14 - Straßenrecht
Ravensberger Str. 12, Erdgeschoss, Zimmer 79
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-3108
Telefax: 0521/51-3381
E-Mail:
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8 Uhr - 12 Uhr, Do zusätzlich 14.30 Uhr - 18.00 Uhr.
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Stadt Bielefeld
660.14
33597 Bielefeld

