Aufgabenstellung
Die schulpsychologische Arbeit wurde durch den Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 8.1.2007 neu beschrieben und sieht folgende Aufgaben vor:
- Unterstützung von Schulen bei Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und präventiven Angeboten
- Intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen Schullebens
- Unterstützung von Schulen, besonders in Regionen mit schwierigen sozialräumlichen Bedingungen bei Entwicklung, Umsetzung und Evaluation niedrigschwelliger Beratungsangebote
- Einzelfallhilfe zur Vorbeugung und somit Vermeidung von Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen bei Schüler/innen, sofern diese nicht spezieller (therapeutischer) Behandlung bedürfen
- Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung und Persönlichkeitsentwicklung
- Beratung / Unterstützung von Lehrkräften bei Lösung psychosozialer Probleme
- Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung, auch Beratungslehrerfortbildung
- Kooperation mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung von Schüler/innen und ihren Familien

