Aufgabenstellung

Die schulpsychologische Arbeit wurde durch den Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 8.1.2007 neu beschrieben und sieht folgende Aufgaben vor:
  • Unterstützung von Schulen bei Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und präventiven Angeboten
  • Intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen Schullebens
  • Unterstützung von Schulen, besonders in Regionen mit schwierigen sozialräumlichen Bedingungen bei Entwicklung, Umsetzung und Evaluation niedrigschwelliger Beratungsangebote
  • Einzelfallhilfe zur Vorbeugung und somit Vermeidung von Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen bei Schüler/innen, sofern diese nicht spezieller (therapeutischer) Behandlung bedürfen
  • Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung und Persönlichkeitsentwicklung
  • Beratung / Unterstützung von Lehrkräften bei Lösung psychosozialer Probleme
  • Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung, auch Beratungslehrerfortbildung
  • Kooperation mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung von Schüler/innen und ihren Familien