Bildungsprämie

Um die Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung zu fördern, hat die Bundesregierung die Bildungsprämie eingeführt.
Gefördert werden damit Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, Selbständige sowie Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:
Die Gleichstellungsstelle klärt in einem persönlichen Gespräch die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen und das Weiterbildungsziel und stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen den Prämiengutschein aus.
Gefördert werden damit Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, Selbständige sowie Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:
- Sie erhalten einen Prämiengutschein, der 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro übernimmt, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (40.000 Euro bei Ehepaaren) nicht übersteigt oder
- wenn Sie vemögenswirksame Leistungen ansparen, können Sie aus den Sparverträgen ohne Nachteile Geld für Weiterbildungen entnehmen. Die oben genannten Einkommensgrenzen gelten hier nicht.
Die Gleichstellungsstelle klärt in einem persönlichen Gespräch die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen und das Weiterbildungsziel und stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen den Prämiengutschein aus.


