Bildungsscheck

Das Land NRW unterstützt die berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck. Gefördert werden unterschiedliche Weiterbildungsangebote z. B. Sprach- und EDV-Kurse sowie Weiterbildungen, die dem beruflichen Fortkommen dienen. Das Land NRW übernimmt grundsätzlich die Hälfte der Kursgebühren, maximal 500 Euro.

Der Bildungsscheck richtet sich sowohl an Beschäftigte als auch an Unternehmen.

  • Sie erhalten jährlich einen Bildungsscheck, wenn Sie keinen Berufsabschluss haben oder seit langem nicht im erlernten Beruf arbeiten, befristet beschäftigt sind, über 50 Jahre alt sind, bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind oder Berufsrückkehrende sind.

  • Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis zu 20 Bildungsschecks erhalten. Besondere Berücksichtigung finden diejenigen Beschäftigten, die zu der oben beschriebenen Gruppe gehören.

  • Existentgründerinnen- und gründer, deren Unternehmen nicht länger als fünf Jahre besteht, so wie alle anderen Beschäftigten können alle zwei Jahre einen Bildungsscheck nutzen. Voraussetzung: Sie haben im laufenden und vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen.

Die Gleichstellungsstelle ist eine der vom Land eingesetzten Bildungsberatungsstellen, an die sich Weiterbildungsinteressierte selbst oder Unternehmen wenden können, um einen Bildungsscheck und weitere Informationen zu erhalten.


»Weiterlesen und Weiterklicken



»Ansprechpartnerinnen

Marlies Pelster-Wend
Tel. 0521 51-6723
E-MailE-Mail

Monika Kruse
Tel. 0521 51-6592
E-MailE-Mail



»Weitere Angebote