Vogelgrippe: Stallpflicht aufgehoben

Die Mitte Dezember 2008 angeordnete Stallpflicht für Geflügel hat die Stadt Bielefeld Ende Januar 2009 aufgehoben. Seit dem 1. Februar 2009 dürfen die Geflügelhalter ihre Tiere wieder ins Freie lassen.
Aufgrund der Ausbrüche von niedrigpathogener (wenig ansteckender) Vogelgrippe - aviärer Influenza H5N3 - in mehreren Putenmastbeständen im Landkreis Cloppenburg hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) am 16. Dezember 2008 die erteilten Ausnahmegenehmigungen vom Aufstallungsgebot in Nordrhein-Westfalen vorsorglich ausgesetzt.

Auch in Bielefeld musste daher alles bisher im Freiland oder mit Auslauf ins Freiland gehaltene Geflügel ab sofort wieder im Stall gehalten werden. Davon betroffen waren auch private Bestände und Hobbyhaltungen. Einzige Ausnahme war die Haltung in Außenvolieren (Wasserdichtes Dach nach oben, Vogelsichere Seitenabtrennung).

Auch bei der in Niedersachsen aufgetretenen, wenig ansteckenden Variante der Vogelgrippe bestand die Gefahr einer Weiterentwicklung zu einer für Vögel hoch ansteckenden Krankheit. Eine gefährddunf für Menschen bestand zu keinem Zeitpunkt.

»Meldungen über in Bielefeld verendete Wasser- und Greifvögel

Unter Tel. 0521 51-2253 oder 51-2610 können Sie dem Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Fundorte von verendeten Wasser- und Greifvögeln im Stadtgebiet Bielefeld melden. In dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeiten nimmt die Leitstelle der Feuerwehr unter 0521 51-2301 Fundortmitteilungen entgegen.

»Informationen im Internet