Abgabe von Wild und Trichinenprobenentnahme
Seit Mai 2008 müssen sich Jäger, die enthäutetes/gerupftes Wildbret an den Einzelhändler, Gaststätten oder Endverbraucher abgeben, registrieren lassen. Des Weiteren muss jeder der Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgibt registriert werden. Grundsätzlich wird die Registrierung allen Jäger empfohlen, die Wildbret abgeben. Dies können Sie mit Hilfe des
Vordrucks bequem per Post, Fax oder E-Mail erledigen.
Jäger, die die Proben zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen von erlegtem Schwarzwild oder Dachs selbst entnehmen möchten, können diese mit Hilfe des
Musterantrages bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen. Wesentliche Voraussetzung ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung zur Probenentnahme.
Die Erlaubnis wird gegen eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erteilt.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Jostmeyer unter der Tel. 0521 51-6649 zur Verfügung.
Zur Abgabe Ihrer Trichinenprobe wenden Sie sich bitte an:
Jäger, die die Proben zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen von erlegtem Schwarzwild oder Dachs selbst entnehmen möchten, können diese mit Hilfe des
Die Erlaubnis wird gegen eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erteilt.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Jostmeyer unter der Tel. 0521 51-6649 zur Verfügung.
Zur Abgabe Ihrer Trichinenprobe wenden Sie sich bitte an:
| Ansprechpartner | Telefon |
| Frau Barthel | 0176 63322672 |
| Herrn Dr. Schmidt | 0521 48080 |
| Herrn Teichert | 0521 51-2253 |
| Herrn Dr. Piekorz | 0521 51-6332 |
| Herrn Dr. Jostmeyer | 0521 51-6649 |

