Abgabe von Wild und Trichinenprobenentnahme

Seit Mai 2008 müssen sich Jäger, die enthäutetes/gerupftes Wildbret an den Einzelhändler, Gaststätten oder Endverbraucher abgeben, registrieren lassen. Des Weiteren muss jeder der Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgibt registriert werden. Grundsätzlich wird die Registrierung allen Jäger empfohlen, die Wildbret abgeben. Dies können Sie mit Hilfe des PDF-Dokument Vordrucks bequem per Post, Fax oder E-Mail erledigen.

Jäger, die die Proben zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen von erlegtem Schwarzwild oder Dachs selbst entnehmen möchten, können diese mit Hilfe des PDF-Dokument  [23 KB]Musterantrages bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen. Wesentliche Voraussetzung ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung zur Probenentnahme.
Die Erlaubnis wird gegen eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erteilt.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Jostmeyer unter der Tel. 0521 51-6649 zur Verfügung.


Zur Abgabe Ihrer Trichinenprobe wenden Sie sich bitte an:

Ansprechpartner Telefon
Frau Barthel 0176 63322672
Herrn Dr. Schmidt 0521 48080
Herrn Teichert 0521 51-2253
Herrn Dr. Piekorz 0521 51-6332
Herrn Dr. Jostmeyer 0521 51-6649




»Kontakt

Gesundheits- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9
33597 Bielefeld)
Fax 0521 51-2207
E-MailE-Mail