Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerung
Seit dem 01. September 2008 müssen Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich auch Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen (zusätzlich zu weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen). In der Regel werden diese Kenntnisse durch einen Einbürgerungstest dokumentiert, sofern kein Abschluss einer deutschen Hauptschule oder ein vergleichbarer oder höherer Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule vorliegt (vgl. Ziff. 3) bzw. kein Ausnahmegrund aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung (in diesem Fall wenden Sie sich bitte zur weiteren Beratung an Ihre Einbürgerungsstelle) vorliegt.

»1. Einbürgerungstest – was heißt das?

Die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen.
Es handelt sich dabei um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist.
Bei der Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Bogen mit 33 Testfragen. Wer mindestens 17 von diesen 33 Fragen innerhalb von 60 Minuten unter Aufsicht richtig beantwortet, hat den Einbürgerungstest bestanden. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden.
Die Fragen werden einem Katalog von 300 Fragestellungen entnommen, die sich auf die Themenbereiche „Leben in der Demokratie”, „Geschichte und Verantwortung” und „Mensch und Gesellschaft” beziehen. Zu diesem Katalog kommen noch einmal zehn Fragen hinzu, die das Bundesland Nordrhein-Westfalen betreffen.

»2. Für wen gilt die Regelung?

Den Einbürgerungstest müssen grundsätzlich alle Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber absolvieren, die ihren Antrag auf Einbürgerung nach dem 30.03.2007 gestellt haben und die bis zum 31.08.2008 noch nicht eingebürgert worden sind. Ebenso gilt dies auch für alle Neuanträge.

»3. Wer muss den Einbürgerungstest nicht machen?

Der Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland ist auch durch den Abschluss einer deutschen Hauptschule oder durch einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule erbracht.

»4. Wo können Sie den Einbürgerungstest ablegen?

Der Einbürgerungstest wird derzeit von der Volkshochschule (VHS) Bielefeld, Ravensberger Park 1, 33607 Bielefeld und weiteren Prüfstellen, die Sie unter

Externer Linkwww.integration-in-deutschland.de oder
Externer Linkwww.bamf.de

erfahren können, abgenommen.

Zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest werden Vorbereitungskurse angeboten. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen ist nicht verpflichtend. Nähere Informationen zu Ort, Termin, Dauer der Vorbereitungskurse, zu Gebühren und ebenso zu den Terminen der Einbürgerungstests entnehmen Sie bitte dem Info-Flyer der VHS Bielefeld „Einbürgerungs-test” oder unter Externer Linkwww.vhs-bielefeld.de.

Den Gesamtkatalog der 310 Testfragen (vgl. Ziff. 1) können Sie unter Externer Linkwww.bmi.bund.de einsehen. Dort können Sie darüber hinaus kostenlos einen interaktiven Fragenkatalog mit sämtlichen Fragen bearbeiten und die richtigen Antworten erkennen. Bitte nutzen Sie dieses Angebot; aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass private Internetseiten, die ebenfalls Angebote zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest bereithalten, oft versteckte Kostenfallen enthalten. Oft ist der Hinweis auf eine kostenpflichtige Nutzung im Kleingedruckten am Seitenrand oder –ende versteckt. Insbesondere, wenn Sie aufgefordert werden, persönliche Daten anzugeben, lesen Sie bitte zunächst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Sollten Sie in diesem Zusammenhang mit der Nutzung solcher Angebote Ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen erhalten, informieren Sie sich bei einer Verbraucherschutzzentrale zum weiteren Verfahren.

»5. Nachweis des Einbürgerungstests

Sie erhalten über den – erfolgreichen – Abschluss des Einbürgerungstests eine schriftliche Bescheinigung, die Sie bitte Ihrem Einbürgerungsantrag beifügen.


»Kontakt

Amt für Integration
und interkulturelle Angelegenheiten
– Einbürgerungsstelle –
Neues Rathaus
Niederwall 23, 1. Etage, Flur A
33602 Bielefeld
Tel. 0521 51-3901
E-MailE-Mail

Öffnungszeiten: Mo - Fr 8 - 12 Uhr, Do zusätzlich 14.30 - 18 Uhr
Sprechzeiten grundsätzlich nach Terminvereinbarung; telefonisch oder per
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