Das Wichtigste auf einen Blick
Stand Januar 2010
Erforderliche Unterlagen für folgende Kundenwünsche:
Die Zulassung von Fahrzeugen für natürliche Personen ist ausschließlich auf den Hauptwohnsitz zulässig. Auf den Nebenwohnsitz darf kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden richtet sich die Zuständigkeit nach deren Sitz oder aber dem Ort der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
- Neuzulassung
- Zulassung eines 'gelöschten' Fahrzeugs (länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt)
- Halterwechsel innerhalb Bielefelds
- Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb nach Bielefeld
- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung für denselben/dieselbe Fahrzeughalter/in
- Umkennzeichnung
- Außerbetriebsetzung
- Diebstahl/Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenverlust/Kennzeichendiebstahl
- Namens- oder Anschriftenänderung des/der eingetragenen Halters/in
- Technische Änderung
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Beantragung einer Zulassungsbescheinigung Teil II für eingeführte Fahrzeuge
Die Zulassung von Fahrzeugen für natürliche Personen ist ausschließlich auf den Hauptwohnsitz zulässig. Auf den Nebenwohnsitz darf kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden richtet sich die Zuständigkeit nach deren Sitz oder aber dem Ort der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
»Neuzulassung
Was benötigt wird:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), unter Umständen mit Datenbestätigung des Herstellers (gegebenenfalls mit beantragen; bei Fragen zur Zulassung von eingeführten Fahrzeugen erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde)
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
Liegt das Auslieferungsdatum des Fahrzeugs mehr als 18 Monate zurück (Datum im Fahrzeugbrief oder in der Betriebserlaubnis), so ist eine Bescheinigung des amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist.
- Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer)
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde
- Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen werden soll
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer. Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. Ein Formular dazu können Sie
hier downloaden.
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Zulassung eines 'gelöschten' Fahrzeugs
(länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt)
» Was benötigt wird:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Abmeldebestätigung/Fahrzeugschein mit Stilllegungseintrag/
Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten gem. § 21 StVZO nach telefonischer Abstimmung mit der Zulassungsbehörde
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung nach telefonischer Abstimmung mit der Zulassungsbehörde
- Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer)
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen werden soll
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer. Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. Ein Formular dazu können Sie
hier downloaden.
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Halterwechsel innerhalb Bielefelds
Was benötigt wird:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder
Abmeldebestätigung (ist das Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde in Verbindung)
- Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen werden soll
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer. Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. Ein Formular dazu können Sie
hier downloaden.
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Auf Wunsch kann das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die Gebühren erhöhen sich dadurch. Wollen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und das Fahrzeug ist noch angemeldet, müssen Sie die Kennzeichen zum Entwerten mitbringen.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb nach Bielefeld
Was benötigt wird:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder
Abmeldebestätigung (ist das Fahrzeug länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde in Verbindung).
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichen
Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
- Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer)
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen werden soll
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer. Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. Ein Formular dazu können Sie
hier downloaden.
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung für denselben/dieselbe Fahrzeughalter/in
Was benötigt wird:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichen
Die bisherigen Kennzeichen können wieder verwendet werden, soweit dies möglich ist.
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen werden soll.
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer. Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. Ein Formular dazu können Sie
hier downloaden.
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Eine Umkennzeichnung ist auf Wunsch möglich. Die Gebühren erhöhen sich dadurch.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Umkennzeichnung eines bereits auf den Halter/die Halterin registrierten und noch angemeldeten Fahrzeugs
Was benötigt wird:
» Was benötigt wird:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichen
Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen.
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Außerbetriebsetzung
Was benötigt wird:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen
Die Kennzeichen sind vorzulegen. Die Plaketten auf den Kennzeichenschildern sind erst nach Aufforderung durch den Sachbearbeiter in der Dienststelle zu entfernen!
Hinweis: Bei Außerbetriebsetzung eines PKW bzw. eines leichten Nutzfahrzeuges bis 3500 kg zulässigen Gesamtgewichts ist auf dem Außerbetriebsetzungsantrag vom Halter oder Eigentümer eine Verbleibserklärung abzugeben. Im Falle einer Verschrottung des Fahrzeugs ist ein Verwertungsnachweis vorzulegen.
- Reservierung
Auf dem Außerbetriebsetzungsantrag haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kennzeichen für die Wiederzulassung für denselben Halter und dasselbe Fahrzeug für zwölf Monate zu reservieren.
Achtung: die Reservierung ist nur für Fahrzeuge mit Bielefelder Kennzeichen möglich
- Den Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges können Sie
hier herunterladen.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Diebstahl/Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Was benötigt wird:
- Bei Diebstahl:
Anzeigenaufnahme von der Polizei
- Bei Verlust:
Versicherung an Eides Statt von dem/derjenigen persönlich, der/die die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren hat (kann auch in der Zulassungsbehörde oder vor einem Notar abgegeben werden).
Grundsätzlich ist die eidesstattliche Versicherung von der Person abzugeben, die die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) tatsächlich verloren hat. Ist diese Person nicht gleichzeitig die/der FahrzeughalterIn muss diese/er an dem nun folgenden Aufbietungsverfahren beteiligt werden.
Einzelheiten dazu klären Sie bitte mit der Zulassungsbehörde.
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
Die erscheinende Person benötigt i.d.R. eine Vollmacht zur Unterschriftsbefugnis
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, die den Ersatzbrief bzw. die Zulassung beantragt, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen bzw. Ersatzbriefausstellungen für juristische Personen benötigt die beantragende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
Achtung: Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann k e i n e Vollmacht erteilt werden. Diese ist immer zwingend persönlich abzugeben.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Was benötigt wird:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Verlusterklärung von dem-/derjenigen, der/die die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren hat. Handelt es sich nicht um den Halter, so muss dieser noch schriftlich sein Einverständnis erklären.
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht selber erscheint. Bei Ersatzscheinbeantragung für juristische Personen benötigt die beantragende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Kennzeichenverlust / Kennzeichendiebstahl
Was benötigt wird:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- wenn nur ein Kennzeichen in Verlust geraten ist, ist das verbliebene Kennzeichen vorzulegen.
- Falls das/ die Kennzeichen und gleichzeitig auch der Fahrzeugschein/ZB1 verloren wurden, ist zur Glaubhaftmachung eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Achtung: Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann keine Vollmacht erteilt werden. Diese ist immer zwingend persönlich abzugeben.
- Falls das/ die Kennzeichen gestohlen wurde/n, wird eine Diebstahlsanzeige von der Polizei benötigt. Wenn der Diebstahl im Ausland stattfand, wird von der deutschen Polizei ebenfalls eine Anzeige benötigt.
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. zusätzlich Gewerbeanmeldung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht selber erscheint. Ist der Halter eine juristische Person, benötigt die beantragende Person i.d.R. immer eine Vollmacht. In der Vollmacht muss ein Hinweis sein, dass das Kennzeichen verloren wurde. Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Namens- oder Anschriftenänderung des/der eingetragenen Halters/in
Was benötigt wird:
- nur bei Namensänderung: (z.B. durch Eheschließung usw.)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen worden ist.
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- Bezahlung nur mit Bargeld.
Eine Anschriftenänderung kann auch durch das Bürgeramt erfolgen, wenn das Fahrzeug nicht auf ein Gewerbe zugelassen worden ist.
»Technische Änderung
Was benötigt wird:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief )
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Falls die Änderung nicht direkt in den Fahrzeugbrief eingetragen wurde, ist zusätzlich die begründende Unterlage (z.B. entsprechendes Gutachten einer/s Überwachungsorganisation/Sachverständigen, Werkstatt- oder Herstellerbescheinigung, Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile usw.) vorzulegen. Bei Fahrzeugnachrüstung mit Katalysator ist i.d.R. eine Bescheinigung über die Abgasuntersuchung mitzubringen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bezahlung nur mit Bargeld.
»Kurzzeitkennzeichen
Was benötigt wird:
- Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen. Wird nur für Fahrzeuge benötigt, die auch im normalen Zulassungsverfahren versicherungspflichtig sind. Der Versicherungsschutz muss bereits am Ausgabetag des Kennzeichens bestehen.
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen werden soll
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
- nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten (Bedarf ist ggf. nachzuweisen)
- für max. fünf Tage (ab Tag der Ausgabe beginnend)
- Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein
»Ausfuhrkennzeichen
Was benötigt wird:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief )
oder
Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder
Abmeldebestätigung (ist das Fahrzeug länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde in Verbindung).
- Kennzeichen
Das/die Kennzeichen ist/sind vorzulegen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- spezielle Versicherungsbestätigungskarte (3-teilige, gelbe Doppelkarte)
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde
- Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen werden soll
- Personalausweis oder Pass. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
(ggf. Übersetzung in deutsche Sprache)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und zusätzlich Gewerbeanmeldung
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
- Neu ab 1. Juli 2010
Für Inhaber eines Kontos innerhalb Deutschlands:- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer. Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. Ein Formular dazu können Sie
hier downloaden.
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer. Achtung: Ohne Erteilung dieser Einzugsermächtigung darf die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen. Ein Formular dazu können Sie
- Für Personen ohne ein Konto im Inland:
- Inländer haben grundsätzlich das Recht, ein Konto in Deutschland zu eröffnen werden aber von der Kfz-Zulassungsbehörde dazu nicht verpflichtet
- Personen die kein Konto in Deutschland haben müssen beim für Bielefeld zuständigen Finanzamt (Kfz-Steuerstelle, Ravensberger Straße 90, 33607 Bielefeld) vorstellig werden. Dort wird dann eine so genannte Härtefallprüfung nach § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz durchgeführt. Sollte das Finanzamt eine Härtfallbescheinigung (für jeden Einzelfall) ausstellen, ist diese im Original der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen. Die Härtefallbescheinigung ist von der Kfz-Zulassungsbehörde im Falle einer Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens einzuziehen.
- Die Möglichkeit mit Vollmacht von einem Konto eines Dritten die Steuer einziehen zu lassen, wird ebenfalls akzeptiert
- die Kfz-Zulassungsbehörde ist verpflichtet den Nachweis eines Kontos (Kontokarte, Bescheinigung der Bank etc.) zu prüfen
- Inländer haben grundsätzlich das Recht, ein Konto in Deutschland zu eröffnen werden aber von der Kfz-Zulassungsbehörde dazu nicht verpflichtet
»Beantragung einer Zulassungsbescheinigung Teil II für eingeführte Fahrzeuge
Was benötigt wird:
- Eigentumsnachweis Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- ausländische Fahrzeugpapiere
- ausländische Kennzeichenschilder soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Gutachten gem. § 21 StVZO
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Beantragung erfolgt durch die Zulassungsbehörde)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke
- Verzollungsbescheinigung oder Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Für Fahrzeuge British Forces Germany (BFG) Abmeldebscheinigung der Zulassungsstelle für Fahrzeuge der Britischen Rheinarmee
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung nach telefonischer Abstimmung mit der Zulassungsbehörde
- Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde
- Gewerbeanmeldung, wenn auf eine Einzelfirma zugelassen werden soll
- Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde
- Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung und zusätzlich Handelsregisterauszug
(ggf. Übersetzung in deutsche Sprache)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung und zusätzlich Handelsregisterauszug
- Vollmacht für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können. Der Identitätsnachweis des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin ist ebenfalls im Original vorzulegen. Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde, oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch selbst geschrieben werden, sie muss in deutscher Sprache erteilt werden. WICHTIG: Bei Zulassungsvorgängen muss die Vollmacht außerdem eine Einverständniserklärung enthalten, dass der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden darf, ob Kfz-Steuer-Rückstände und/oder rückständige Gebühren- oder Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen, die die Zulassung des Fahrzeuges verhindern.
- Briefbeantragung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe klären Sie bitte in der Zulassungsbehörde.
- Bezahlung nur mit Bargeld.
- Wird ein Gebrauchtfahrzeug aus einem Land eingeführt, welches am sogenannten EUCARIS-Verfahren teilnimmt, ist durch die Zulassungsbehörde vor Zulassung eine EUCARIS-Abfrage durchzuführen. Die beteiligten Länder sind: Belgien, Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Nordirland, Rumänien, Schweden und Ungarn. Abfragen durch die Zulassungsbehörde ist nur zu folgenden Zeiten möglich: Montags bis donnerstags: 7.00 Uhr bis 16.15 Uhr, freitags: 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann eine Zulassung nicht erfolgen.
Um unnötige Kosten und unnötige Wartezeiten zu vermeiden, erfragen Sie bitte vorab bei der Zulassungsbehörde, welche der vorgenannten Unterlagen in Ihrem jeweiligen Einzelfall vorgelegt werden müssen.

