Namens- oder Anschriftenänderung Halter*in

Was benötigt wird:

  • Grundsätzlich hat sich die vorsprechende Person durch einen gültigen Personalausweis oder Pass zu legitimieren (Kopie genügt).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • bei Namensänderung (z.B. durch Eheschließung usw.)
    • sofern der Fahrzeugschein noch dem alten Muster entspricht (Ausgabe vor dem 01.10.2005)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
     
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    • Deutsche und EU-Ausländer*innen: Gültiger Personalausweis oder Pass
    • Nicht EU-Ausländer*innen: Entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
    • Gewerbeanmeldung (nicht älter als 12 Monate), sofern Fahrzeug auf eine Einzelfirma zugelassen ist.
    •  Bei Vorlage eines deutschen bzw. ausländischen Passes ist auch eine Meldebescheinigung erforderlich, sofern die antragstellende Person nicht in Bielefeld gemeldet ist. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate ab Ausstellung sein.
       
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeummeldung (nicht älter als 12 Monate)
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
       
  • Identitätsnachweis für Vereinigungen (GbR):
    • Gewerbeummeldung mit aktueller Anschrift
    • bei Freiberufler*innen: Briefkopf mit Absenderangabe

Hinweis:

  • Eine Anschriftenänderung kann auch durch die Bürgerberatung erfolgen, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Fahrzeug ist bereits in Bielefeld zugelassen
    • Zulassung ist nicht auf ein Gewerbe erfolgt
    • Es befindet sich noch kein Adressaufkleber auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)