Erlaubnisse für Immobilienmakler, Darlehens- oder Kapitalanlagenvermittler, Anlagenberater, Bauträger und Baubetreuer
Für folgende Tätigkeiten wird eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung benötigt:
- Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume,
- Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie
- wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Betreuer im fremden Namen für fremde Rechnung
- Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
- Darlehen,
-den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft,
- von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen,
von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft sowie
-Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes
Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht.
» Welche Unterlagen werden benötigt? (weitere Ausführungen siehe Antrag)
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Personalausweis oder Reisepass bzw. EU-Ausweis
- sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:
Handels-/Vereinsregisterauszug beziehungsweise Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Bestellung eines vertretungsberechtigten Organs, sofern die juristische Person noch nicht im Handelsregister eingetragen ist
500,00 Euro je Tätigkeit (=angekreuztes Kästchen im Antrag - Höchstgebühr: 1.000,00 Euro)
» Ansprechpartner für weitere Informationen
Tel. 0521/51-2200 (alle Stadtbezirke)

