Trauung außerhalb unserer Trauzimmer

Das Standesamt der Stadt Bielefeld führt auch Trauungen außerhalb der aufgeführten Trauzimmer durch. An vielen weiteren Orten innerhalb der Ortsgrenzen Bielefelds haben Sie die Möglichkeit, sich das Ja-Wort zu geben und verleihen damit dem schönsten Tag in Ihrem gemeinsamen Leben einen eigenen Akzent. So wird Ihre Trauung zu einem Moment, der unvergessen bleibt.

Sollten Sie den Wunsch äußern, Ihre Eheschließung in einem ganz besonderen Ambiente stattfinden zu lassen, steht Ihnen das Standesamt für Auskünfte gern zur Verfügung. In einem persönlichen Gespräch oder telefonisch unter der Rufnummer +49 521 51-6119 beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie gern zu den Voraussetzungen und den zusätzlichen Kosten.

  • Der Raum muss von Einrichtung und Sauberkeit her einem würdigen Rahmen genügen;
  • der Raum muss eine Größe von mindestens 20 qm haben und genügend Sitzgelegenheiten für den*die Standesbeamt*in, das Brautpaar und evtl. Trauzeugen/Gäste bieten. Er muss einen Tisch aufweisen;
  • der Raum muss frei von äußeren Geruchs- oder Lärmbelästigungen sein;
  • ein weiterer Raum muss dem*der Standesbeamt*in für seine*ihre Unterlagen/Garderobe zur Verfügung stehen;
  • es muss eine klare Trennung zu dem Ort der eigentlichen Hochzeitsfeier gegeben sein. Eine Trauung wird nicht direkt in der Gaststube oder im Saal der Hochzeitsfeier durchgeführt: Die standesamtliche Amtshandlung der Eheschließung und die eigentliche Hochzeitsfeier sind räumlich zu trennen;
  • Trauungen im Freien sind unzulässig;
  • Trauungen in unwürdigem Rahmen (z.B. Fabrikhallen, Sporthallen, Schwimmbäder) sind unzulässig;
  • Trauungen in Kirchen sind unzulässig;
  • der*die Standesbeamt*in besichtigt im Rahmen der normalen Arbeitszeit die gewünschte Räumlichkeit vor einer Terminvergabe und prüft und entscheidet abschließend, ob die standesamtliche Trauung in den gewünschten Räumlichkeiten ordnungsgemäß erledigt werden kann;
  • der*die Standesbeamt*in genießt für die Dauer ihrer*seiner amtlichen Tätigkeit das Recht, Störungen zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.

Trauung in Räumen ohne vorherige Besichtigung (Objekt bekannt): 1.000,00 Euro

Trauung in Räumen mit vorheriger Besichtigung: 1.100,00 Euro

Für Trauungen an Samstagen sowie montags bis freitags ab 16 Uhr wird zusätzlich eine Gebühr i.H.v. 70,00 Euro erhoben.

Nur auf Anfrage, nach Verfügbarkeit

Trauungen können nur in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr stattfinden. An Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester werden keine Trauungen durchgeführt.