© 1999 - 2010 Stadt Bielefeld

Gerätelärm


Der Genuss schöner Sommertage wird oft durch lärmintensive Gartengeräte wie Rasenmäher oder Laubsauger getrübt.

Ob und zu welchen Zeiten diese Geräte genutzt werden dürfen, richtet sich in Wohngebieten nach der bundesweit gültigen Externer LinkGeräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Außerdem gibt es Regelungen in verschiedenen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Umweltamt erläutert diese Vorschriften in einem aktuellen PDF-Dokument Faltblatt

Auch das Externer LinkUmweltbundesamt informiert über die Problematik in einem PDF-Dokument  [356 KB]Infoblatt