Koordination Behindertenhilfe
Amt für soziale Leistungen - Sozialamt -
Niederwall 23
Neues Rathaus, 2. Etage, Flur E, Zimmer E 258
33602 Bielefeld
Herr Ohlendorf
Tel. 0521/ 51-6558
Fax 0521/ 51-2594
E-Mail:
Guenther.Ohlendorf@bielefeld.de
Termine nach Absprache
Die Probleme behinderter Menschen haben in der Stadt Bielefeld seit jeher einen hohen politischen Stellenwert. Aus diesem Grunde wurde vom Rat der Stadt im Jahre 1997 ein Behindertenhilfeplan verabschiedet, der
SGB IX
Behindertengleichstellungsgesetz
Behindertengleichstellungsgesetz NW
Niederwall 23
Neues Rathaus, 2. Etage, Flur E, Zimmer E 258
33602 Bielefeld
Herr Ohlendorf
Tel. 0521/ 51-6558
Fax 0521/ 51-2594
E-Mail:
Termine nach Absprache
Die Probleme behinderter Menschen haben in der Stadt Bielefeld seit jeher einen hohen politischen Stellenwert. Aus diesem Grunde wurde vom Rat der Stadt im Jahre 1997 ein Behindertenhilfeplan verabschiedet, der
- die Funktion eines Behindertenhilfekoordinators/einer Behindertenhilfekoordinatorin,
- die politische Beteiligung behinderter Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen (Behindertenhilfeplan, Satzung des Beirates für Behindertenfragen) und
- einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Integration und Teilhabe behinderter Menschen vorsieht. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf folgende Bereiche:
Frühförderung
Kindertageseinrichtungen
Schule
Arbeit
ambulante und stationäre Versorgung
Freizeit und Weiterbildung
Wohnungen
Umwelt und Verkehr
Selbsthilfegruppen
Beratung
Beteiligung (Behindertenhilfeplan)
- die Maßnahmen in den einzelnen Bereichen in ihrer Umsetzung und Weiterentwicklung zu koordinieren,
- Kritik und Anregungen von Fachorganisationen und aus Bevölkerung aufzunehmen und an die Verwaltung oder den Beirat für Behindertenfragen heranzutragen,
- die Anliegen behinderter Menschen durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.

