Koordination Behindertenhilfe

Amt für soziale Leistungen - Sozialamt -
Niederwall 23
Neues Rathaus, 2. Etage, Flur E, Zimmer E 258
33602 Bielefeld
Herr Ohlendorf
Tel. 0521/ 51-6558
Fax 0521/ 51-2594
E-Mail: E-MailGuenther.Ohlendorf@bielefeld.de
Termine nach Absprache


Die Probleme behinderter Menschen haben in der Stadt Bielefeld seit jeher einen hohen politischen Stellenwert. Aus diesem Grunde wurde vom Rat der Stadt im Jahre 1997 ein Behindertenhilfeplan verabschiedet, der
  • die Funktion eines Behindertenhilfekoordinators/einer Behindertenhilfekoordinatorin,
  • die politische Beteiligung behinderter Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen (Behindertenhilfeplan, Satzung des Beirates für Behindertenfragen) und
  • einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Integration und Teilhabe behinderter Menschen vorsieht. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf folgende Bereiche:
    Frühförderung
    Kindertageseinrichtungen
    Schule
    Arbeit
    ambulante und stationäre Versorgung
    Freizeit und Weiterbildung
    Wohnungen
    Umwelt und Verkehr
    Selbsthilfegruppen
    Beratung
    Beteiligung (Behindertenhilfeplan)
Die Aufgabe der Behindertenhilfekoordination umfasst:
  • die Maßnahmen in den einzelnen Bereichen in ihrer Umsetzung und Weiterentwicklung zu koordinieren,
  • Kritik und Anregungen von Fachorganisationen und aus Bevölkerung aufzunehmen und an die Verwaltung oder den Beirat für Behindertenfragen heranzutragen,
  • die Anliegen behinderter Menschen durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.
Das Leitbild aller Planungen und Maßnahmen wird durch den Begriff des „Selbstbestimmten Lebens” bzw. des der „Sozialen Integration” erfasst. Neuere Gesetze unterstützen diese Zielsetzungen:
  • Externer LinkSGB IX
  • Externer LinkBehindertengleichstellungsgesetz
  • PDF-Dokument Behindertengleichstellungsgesetz NW