Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

Amt für soziale Leistungen - Sozialamt -
Niederwall 23
Neues Rathaus, 1. Etage, Flur B, Zimmer B 107 bis B 115
33602 Bielefeld
Frau Remmert
Tel. 0521/51-6806
Fax 0521/51-2594
E-Mail: E-Mailbehindertenfuer@bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8.00 – 12.00 Uhr, außerdem Do 14.30 – 18.00 Uhr



Die Aufgaben der Fachstelle bestimmen sich nach dem Sozialgesetzbuch IX, Teil 2, Externer Link§§ 68 f.

Unsere Angebote richten sich an:
  • Berufstätige schwerbehinderte Menschen (Schwerbehinderte)
    Schwerbehindert ist derjenige, der einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Die Schwerbehinderung wird vom Sozialamt festgestellt.
  • Berufstätige, Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen
    Eine behinderte Person, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50 hat, kann von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gleichgestellt werden. Gleichgestellt wird, wer infolge seiner Behinderung ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kann.
  • Arbeitgeber,
    die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen oder beschäftigen wollen.
Unsere Aufgaben:
Beratung
Wir beraten Sie als schwerbehinderter/oder als einem Schwerbehinderten gleichgestellter Mensch oder als Arbeitgeber von entsprechend Beschäftigten in allen Fragen von Behinderung und Arbeit, speziell zu:
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Das sind Zuschüsse und/oder Darlehen an Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur Beseitigung von Problemen am Arbeitsplatz, insbesondere für eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Möglichkeiten beruflicher Rehabilitation ergeben sich dadurch.
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Arbeitgeber, die einem schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen kündigen wollen, brauchen – von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des Externer LinkIntegrationsamtes.
Die örtliche Fachstelle spricht mit allen Beteiligten und verhandelt im Betrieb mit dem Ziel einer gütlichen Einigung. Sofern eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommt, entscheidet das Integrationsamt unter Abwägung der Interessen des schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen an der Erhaltung seines Arbeitsverhältnisses und des Arbeitgebers an der wirtschaftlichen Ausnutzung des Arbeitsplatzes.
Externer Linkwww.lwl-integrationsamt.de

Die Fachstelle kann den Integrationsfachdienst beauftragen im Rahmen von Kündigungsverfahren von anerkannt schwerbehinderten Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten.
Externer Linkwww.integrationsaemter.de

Die Fachstelle (Schwerbehindertenfürsorge) erstellt auf Antrag Berechtigungsausweise für den Fahrdienst für behinderte Menschen.

Ansprechpartnerin ist Herr Bittner, Tel. 0521/51-3190.