Integrationsfachdienst
Amt für soziale Leistungen - Sozialamt -
Niederwall 23
Neues Rathaus, 1. Etage, Flur B, Zimmer B 107
33602 Bielefeld
Herr Rogge
Tel. 0521/51-6802
Fax 0521/51-2594
E-Mail:
Christoph.Rogge@bielefeld.de
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Niederwall 23
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Die Aufgaben des Integrationsfachdienstes (IFD) bestimmen sich nach dem Sozialgesetzbuch IX, Teil 2,
Die Angebote des Integrationsfachdienstes richten sich an:
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Schwerbehindertenvertretung / Betriebsräte
Arbeitnehmer, die in speziellen Einrichtungen / Betrieben für Behinderte (WfbM, Zuverdienstfirma etc.) tätig sind, werden in der Regel nicht vom IFD betreut, sondern durch die Sozialdienste der jeweiligen Einrichtungen.
Wir bieten als Hilfen für Menschen mit Behinderung an:
- Beratung von Arbeitnehmer, Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern
- Beratung und Unterstützung bei seelisch bedingten Problemen am Arbeitsplatz
- Vermittlung bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- Vermittlung von Arbeitnehmern in psychiatrische Behandlung
- Unterstützung bei Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer psychischen Erkrankung
- Unterstützung bei Arbeits- und Belastungserprobungen (Wiedereingliederung)
- Unterstützung bei notwendigen Umsetzungen innerhalb des Betriebes
- Beratung bei der Umgestaltung von Arbeitsplätzen
- Besonderer Kündigungsschutz für anerkannt schwerbehinderte Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten (Sachverhaltsermittlung, Beratung, Entwicklung von Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes)
- Inner- und außerbetriebliches Arbeitstraining
- Beratung und Vermittlung finanzieller Hilfen an Arbeitgeber
- Weiterbetreuung von Arbeitnehmern, die durch Integrationsprojekte erfolgreich integriert wurden
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Die Zuständigkeit des Integrationsfachdienstes richtet sich nach dem Standort des Betriebes, in dem der betroffene Arbeitnehmer beschäftigt ist.

