Schwerbehindertenausweise


»Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen

Seit dem 01. Januar 2008 gehört es zu den Aufgaben der Stadt Bielefeld, die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zur Feststellung einer Schwerbehinderung zu bearbeiten. Nach einem hierzu festgelegten Verfahren wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, der
  • den Grad der festgestellten Behinderung und
  • die Besonderheit der jeweiligen Beeinträchtigung durch sogenannte Merkzeichen
    dokumentiert.

    Merkzeichen sind:
    „G” = erhebliche Gehbehinderung
    „aG”= außergewöhnliche Gehbehinderung
    „Bl” = Blindheit
    „Gl” = Gehörlos
    „B” = Begleitung
    „H” = Hilflosigkeit
    „RF” = Befreiung von Rundfunkgebühren
    „1.Kl” = Benutzung der 1. Klasse im Nah- und Fernverkehr ohne Aufpreis
    (nur Kriegsbeschädigte und Verfolgte)
    „VB” = Versorgungsberechtigt
    „EB” = Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz

    Aus der festgestellten Behinderung (Grad und Merkzeichen) ergeben sich Ansprüche auf unterschiedliche Leistungen, Vergünstigungen oder Hilfen wie z.B. Steuervergünstigungen, Parkerleichterungen, Freifahrt für Bus und Bahn, besondere Rechte im Arbeitsverhältnis etc. (sogenannte Nachteilsausgleiche).

    Zu den Verfahren und Nachteilsausgleichen liegen hier umfangreiche Informations-
    materialien zur Einsicht und Mitnahme vor. Wir beraten Sie aber auch gern persönlich unter Tel. 0521/51 59 96 und 0521/51 59 80 oder über die
    Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen.


  • »Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht



    »Kontakt

    Amt für soziale Leistungen
    - Sozialamt -
    Neues Rathaus, 1. Etage, Flur E, Zimmer E 140
    33602 Bielefeld
    Tel. 0521 51-5996 und 51-5980
    Fax 0521 51-3436
    E-MailE-Mail
    Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8.00 bis 12.00, Do zusätzlich 14.30 bis 18.00 Uhr. An anderen Tagen nach Vereinbarung.