Finanzielle Hilfen
Das Amt für soziale Leistungen - Sozialamt - gewährt finanzielle Hilfen
- für das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
- für Mieter und Eigentümer von Wohnraum (Wohngeld)
- für Kriegsopfer und Kriegerwitwen
- nach Opferentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz,
Zivildienstgesetz und Häftlingshilfegesetz
- für Menschen, die voll erwerbsgemindert sind
- für Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
- bei Mietkostenrückständen
- für Asylanten und Flüchtlinge
- Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber des Bielefeld-Passes

