Bielefeld-Pass
Der Bielefeld-Pass gilt als Ausweis für die Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen, die die Stadt Bielefeld bedürftigen Personen gewährt.
»Wer erhält einen Bielefeld-Pass?
- Empfängerinnen und Empfänger von
- Geringverdienerinnen und Geringverdiener (Personen mit geringem Einkommen, wenn es die Höhe der Regelbedarfe nach SGB II zuzüglich eines zehnprozentigen Aufschlages und der Kosten der Unterkunft nicht überschreitet)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose und Sozialgeld nach dem SGB II („Hartz IV”)
- Geringverdienerinnen und Geringverdiener (Personen mit geringem Einkommen, wenn es die Höhe der Regelbedarfe nach SGB II zuzüglich eines zehnprozentigen Aufschlages und der Kosten der Unterkunft nicht überschreitet)



