Bielefeld-Pass
Der Bielefeld-Pass gilt als Ausweis für die Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen, die die Stadt Bielefeld bedürftigen Personen gewährt.
»Wer erhält einen Bielefeld-Pass?
Empfängerinnen und Empfänger von
• Arbeitslosengeld II („Hartz IV”)
• Sozialgeld nach dem SGB II
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
• Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Sowie folgende Personenkreise:
• Geringverdiener einschließlich Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III mit ihren in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, wenn ihr Einkommen die Höhe der Regelsätze nach dem SGB II zuzüglich eines 10%igen Aufschlages und der Kosten der Unterkunft nicht überschreitet.
• Arbeitslosengeld II („Hartz IV”)
• Sozialgeld nach dem SGB II
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
• Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Sowie folgende Personenkreise:
• Geringverdiener einschließlich Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III mit ihren in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, wenn ihr Einkommen die Höhe der Regelsätze nach dem SGB II zuzüglich eines 10%igen Aufschlages und der Kosten der Unterkunft nicht überschreitet.
»Welche Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden?
Freier Eintritt in den Museen:
• Kunsthalle Bielefeld
• Historisches Museum
• Naturkundemuseum
• Bauernhausmuseum
• Feuerwehr-Museum
• Museum Hülsmann
• Museum Waldhof
• Museum Wäschefabrik
Ermäßigungen:
• bei Kursen der Musik- und Kunstschule Bielefeld
• bei Kursen der Volkshochschule
• bei Nutzung der Stadtbibliothek
• beim Eintritt in Schwimmbädern und Eisbahn
• beim Besuch der Städtischen Theater
• bei Teilnahme an Ferienreisen der Jugend- und Wohlfahrtverbände
Darüber hinaus können bei Vorlage des Bielefeld-Passes weitere Vergünstigungen bei verschiedenen karitativen Einrichtungen in Anspruch genommen werden:
• Bielefelder Tafel
• Die Ankleide
• Gebrauchtartikelbörse GAB
• Kunsthalle Bielefeld
• Historisches Museum
• Naturkundemuseum
• Bauernhausmuseum
• Feuerwehr-Museum
• Museum Hülsmann
• Museum Waldhof
• Museum Wäschefabrik
Ermäßigungen:
• bei Kursen der Musik- und Kunstschule Bielefeld
• bei Kursen der Volkshochschule
• bei Nutzung der Stadtbibliothek
• beim Eintritt in Schwimmbädern und Eisbahn
• beim Besuch der Städtischen Theater
• bei Teilnahme an Ferienreisen der Jugend- und Wohlfahrtverbände
Darüber hinaus können bei Vorlage des Bielefeld-Passes weitere Vergünstigungen bei verschiedenen karitativen Einrichtungen in Anspruch genommen werden:
• Bielefelder Tafel
• Die Ankleide
• Gebrauchtartikelbörse GAB
»Wie bekommt man den Bielefeld-Pass?
Ausgestellt werden die Bielefeld-Pässe auf Antrag bei den jeweils leistungsgewährenden Stellen.
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wenden sich an die Arbeitplus in Bielefeld GmbH.
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wenden sich an die Arbeitplus in Bielefeld GmbH.
»Wo gibt es weitere Auskünfte?
Amt für soziale Leistungen – Sozialamt –
Niederwall 23
Neues Rathaus
33602 Bielefeld
Tel. 0521 51-8441
Fax 0521 51-6359
E-Mail:
sozialamt@bielefeld.de
Telefonische Auskünfte: Mo-Fr von 9:00 bis 13:00 Uhr
Oder unter folgenden Adressen:
www.bielefeld-pass.de
www.stiftung-solidaritaet.de
www.gab-bielefeld.de
www.die-ankleide.de
www.arbeitplus-bi.de
Niederwall 23
Neues Rathaus
33602 Bielefeld
Tel. 0521 51-8441
Fax 0521 51-6359
E-Mail:
Telefonische Auskünfte: Mo-Fr von 9:00 bis 13:00 Uhr
Oder unter folgenden Adressen:
