Bielefeld-Pass

Der Bielefeld-Pass gilt als Ausweis für die Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen, die die Stadt Bielefeld bedürftigen Personen gewährt.


»Wer erhält einen Bielefeld-Pass?

- Empfängerinnen und Empfänger von
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose und Sozialgeld nach dem SGB II („Hartz IV”)
- Sozialhilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner Bielefelder Heime

- Geringverdienerinnen und Geringverdiener (Personen mit geringem Einkommen, wenn es die Höhe der Regelbedarfe nach SGB II zuzüglich eines zehnprozentigen Aufschlages und der Kosten der Unterkunft nicht überschreitet)


»Faltblatt



»Welche Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden?

„Sozialticket” – ein ermäßigtes Monats-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr
Seit dem 1. Dezember 2011 gibt es in Bielefeld das „Sozialticket”, ein Monatsticket, mit dem Sie rund um die Uhr den ganzen Monat mit Bus, StadtBahn, NachtBus und Nahverkehrszügen 2. Klasse im Stadtgebiet Bielefeld fahren können (Preisstufe 1 BI).
Bezugsberechtigt sind ausschließlich Bielefeld-Pass-Inhaber. Das Sozialticket kostet monatlich 36,40 Euro, das 9-Uhr-Ticket kostet monatlich 24,90 Euro. Die Rabatte bei den beiden Varianten liegen zwischen 25 und 44 Prozent. Das Ticket ist übertragbar auf andere Personen mit gültigem Bielefeld-Pass.
Die Fahrkarte ist erhältlich bei der Stiftung Solidarität, im Projekt DIE ANKLEIDE (gegenüber der Agentur für Arbeit). Hier können Sie das Ticket Ihrer Wahl bestellen und abholen – gegen Barzahlung und Vorlage des Bielefeld-Passes. Vorbestellungen müssen zum 14. des Vormonats erfolgen, die Abholung vom 25. bis zum 4. Einzelheiten zu dem Angebot entnehmen Sie bitte dem Merkblatt rechts.

Weitere Vergünstigungen
Freier Eintritt in den Museen:
• Kunsthalle Bielefeld
• Historisches Museum
• Naturkundemuseum
• Bauernhausmuseum
• Feuerwehr-Museum
• Museum Hülsmann
• Museum Waldhof
• Museum Wäschefabrik

Ermäßigungen:
• bei Kursen der Musik- und Kunstschule Bielefeld
• bei Kursen der Volkshochschule
• bei Nutzung der Stadtbibliothek
• beim Eintritt in Schwimmbädern und Eisbahn
• beim Besuch der Städtischen Theater
• bei Teilnahme an Ferienreisen der Jugend- und Wohlfahrtverbände

Darüber hinaus können bei Vorlage des Bielefeld-Passes weitere Vergünstigungen bei verschiedenen karitativen Einrichtungen in Anspruch genommen werden:
• Bielefelder Tafel
• Die Ankleide
• Gebrauchtartikelbörse GAB

»Wie bekommt man den Bielefeld-Pass?

Der Bielefeld-Pass wird ausgestellt für
  • Empfängerinnen und Empfänger von den o. a. Leistungen bei der „Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut”, „Die Ankleide”, Werner-Bock-Str. 17
    und in der Prinzenstr. 1 im „Haus der Solidarität”, 33602 Bielefeld, Mo bis Mi. 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. 09:30 bis 18:00 Uhr, Fr 09:30-14:00 Uhr.
    Vorzulegen sind der letzte Leistungsbescheid und ein gültiger Lichtbildausweis. Hier erhält man den Bielefeld-Pass im praktischen Scheckkartenformat. Wer weiterhin den DIN A6 großen Ausweis in Papierform bevorzugt, kann einen Bielefeld-Pass (nach altem Muster) auch bei der leistungsgewährenden Stelle bekommen.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen bei ihrer Heimleitung/-verwaltung.
  • Geringverdienerinnen und Geringverdiener bei den fiktiv zuständigen Stellen (Jobcenter Arbeitsplus Bielefeld bzw. Amt für Soziale Leistungen - Sozialamt).

»Wo gibt es weitere Auskünfte?

„Stiftung Solidarität”, Tel. 0521 3057551

Amt für soziale Leistungen – Sozialamt –
Niederwall 23
Neues Rathaus
33602 Bielefeld
Tel. 0521 51-8441
Fax 0521 51-6359
E-Mail: E-Mailsozialamt@bielefeld.de
Telefonische Auskünfte: Mo-Fr von 9:00 bis 13:00 Uhr


Oder unter folgenden Adressen:
Externer Linkwww.bielefeld-pass.de
Externer Linkwww.stiftung-solidaritaet.de
Externer Linkwww.gab-bielefeld.de
Externer Linkwww.die-ankleide.de
Externer Linkwww.arbeitplus-bi.de

»Merkblatt