Lastenausgleich, Vertriebenenangelegenheiten
Amt für soziale Leistungen - Sozialamt -
Niederwall 23
Neues Rathaus, 2. Etage, Zimmer E 211 und C 200
33602 Bielefeld
Herr Teckentrup
Tel. 0521/51-6082
Fax 0521/51-6250
E-Mail:
rolf.teckentrup@bielefeld.de
Frau Böker
Tel. 0521/51-6092
Fax 0521/51-6250
E-Mail:
stephanie.boeker@bielefeld.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8–12 Uhr, zusätzlich Do 13.30–18 Uhr
Niederwall 23
Neues Rathaus, 2. Etage, Zimmer E 211 und C 200
33602 Bielefeld
Herr Teckentrup
Tel. 0521/51-6082
Fax 0521/51-6250
E-Mail:
Frau Böker
Tel. 0521/51-6092
Fax 0521/51-6250
E-Mail:
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8–12 Uhr, zusätzlich Do 13.30–18 Uhr
»Vertriebene/Aussiedler
Das Ausgleichsamt Bielefeld ist zuständig für die Durchführung der Aufgaben des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) für den Bereich der kreisfreien Stadt Bielefeld und der Kreise Gütersloh, Herford und Minden-Lübbecke.
Die im Rahmen des Lastenausgleichs durchgeführten Schadensfeststellungen und Zuerkennungen von Hauptentschädigungen hatten den Zweck, die durch den 2. Weltkrieg und seine Folgen (Vertreibung und Aussiedlung) entstandenen Vermögensverluste zu entschädigen. Berechtigt waren Personen aus den Vertreibungsgebieten (z.B. ehemalige UdSSR, Polen, Rumänien), die ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vor dem 01.01.1993 genommen haben. Aufgrund der abgelaufenen Antragsfrist können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.
Durch die Änderung der politischen Verhältnisse in den Herkunftsgebieten Ende um 1990, insbesondere die Vereinigung beider Deutschen Staaten und die Demokratisierung in Osteuropa wurden viele nach dem LAG entschädigten Vermögenswerte an die früheren Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben. Hauptaufgabe des Ausgleichsamtes ist daher heute die Rückforderung der für die zurückgegebenen Vermögenswerte seinerzeit gewährten Ausgleichsleistungen.
Das Ausgleichsamt ist außerdem zuständig für die Gewährung von Kriegsschadenrenten. Berechtigte sind Personen, die durch die Aussiedlung ihre Existenzgrundlage verloren haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Auch hier können keine Neuanträge mehr gestellt werden. Ab dem 01.10.2006 wird diese Aufgabe durch das Bundesausgleichsamt wahrgenommen werden.
Zu den Aufgaben des Ausgleichsamtes gehörte auch die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG). Sofern die Aufnahme in die Bundesrepublik nach dem 31.12.2004 erfolgte, ist nunmehr das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Die im Rahmen des Lastenausgleichs durchgeführten Schadensfeststellungen und Zuerkennungen von Hauptentschädigungen hatten den Zweck, die durch den 2. Weltkrieg und seine Folgen (Vertreibung und Aussiedlung) entstandenen Vermögensverluste zu entschädigen. Berechtigt waren Personen aus den Vertreibungsgebieten (z.B. ehemalige UdSSR, Polen, Rumänien), die ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vor dem 01.01.1993 genommen haben. Aufgrund der abgelaufenen Antragsfrist können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.
Durch die Änderung der politischen Verhältnisse in den Herkunftsgebieten Ende um 1990, insbesondere die Vereinigung beider Deutschen Staaten und die Demokratisierung in Osteuropa wurden viele nach dem LAG entschädigten Vermögenswerte an die früheren Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben. Hauptaufgabe des Ausgleichsamtes ist daher heute die Rückforderung der für die zurückgegebenen Vermögenswerte seinerzeit gewährten Ausgleichsleistungen.
Das Ausgleichsamt ist außerdem zuständig für die Gewährung von Kriegsschadenrenten. Berechtigte sind Personen, die durch die Aussiedlung ihre Existenzgrundlage verloren haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Auch hier können keine Neuanträge mehr gestellt werden. Ab dem 01.10.2006 wird diese Aufgabe durch das Bundesausgleichsamt wahrgenommen werden.
Zu den Aufgaben des Ausgleichsamtes gehörte auch die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG). Sofern die Aufnahme in die Bundesrepublik nach dem 31.12.2004 erfolgte, ist nunmehr das Bundesverwaltungsamt zuständig.

