Brandmeisterin / Brandmeister

in der Beamtenlaufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes
Schulabschluss: mindestens Hauptschulabschluss
sonstige Voraussetzungen:
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z.B. deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum)
  • Höchstalter bei Ausbildungsbeginn: 37 Jahre
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst brauchbaren Handwerk oder eine entsprechend förderliche Berufsausbildung mit einer Regelausbildungszeit von 3 bzw. 3 ½ Jahren, Abschluss mit mindestens „befriedigend”
  • Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse III)
  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
  • persönliche und fachliche Eignung
  • für den Dienst der Feuerwehr nach amtsärztlichen Gutachten geeignet (wird vor der Einstellung festgestellt)
  • deutsches Schwimmabzeichen in Silber (bis zum 31. Januar des Einstellungsjahres vorzulegen)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsinhalte: um bei der Berufsfeuerwehr Bielefeld alle Einsatzfunktionen ausführen zu können, sind zwei Ausbildungen erforderlich:
  • als Brandmeisteranwärterin bzw. Brandmeisteranwärter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
    Dauer: 18 Monate
  • als Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent
    Dauer: 18 Monate

In der Ausbildung zur Brandmeisterin bzw. zum Brandmeister werden u. a. folgende Ausbildungsinhalte unterrichtet:
Fachbezogene Grundlagen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Atemschutz, Einsatzlehre, Technische Hilfeleistung, Löschwasserversorgung, Sprechfunk, Gefährliche Stoffe und Güter, Physik, Chemie.

Hinzu kommen noch die Rettungssanitäterausbildung, Maschinistenausbildung und die Ausbildung zur Fahrerlaubnis der Klasse CE. Außerdem wird das deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze und das Deutsche Sportabzeichen erworben. Nach bestandener Laufbahnprüfung werden die Anwärterinnen bzw. Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.

Im Anschluss erfolgt die zweite notwendige Berufsausbildung zur Rettungsassistentin bzw. zum Rettungsassistenten. Diese Ausbildung umfasst alle zur Versorgung von Notfallpatienten notwendigen Kenntnisse (z. B. Anatomie, Krankheits- und Medikamentenkunde, einfache und erweiterte Wiederbelebungsmaßnahmen, medizinische Geräte). Während des Krankenhaus- und Rettungswachenpraktikums werden der Umgang mit kranken Menschen und medizinischen Techniken gelehrt. Nach bestandener staatlicher Rettungsassistentinnenprüfung / Rettungsassistentenprüfung erfolgt der vollwertige Einsatz als Brandmeisterin / Brandmeister im aktiven Alarmdienst.
PDF-Dokument Infoflyer
PDF-Dokument Beruf Feuerwehrfrau
PDF-Dokument Körperlicher Eignungstest, PDF-Dokument  [331 KB]Erläuterungen zum Eignungstest
Highlights:
  • Ausbildungsvergütung im Vorbereitungsdienst: mtl. 925,87 €
    nach bestandener Laufbahnprüfung:
    Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A7 des Bundesbesoldungsgesetzes (im 1. Jahr mindestens 1945,19 Euro für Ledige (altersabhängig, zusätzlich Dienst zu ungünstigen Zeiten) und mindestens 2054,35 Euro für Verheiratete (altersabhängig, zusätzlich Dienst zu ungünstigen Zeiten))
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Jahressonderzahlung
  • ausgesprochen vielfältige Einsatzaufgaben im Feuerwehr- und Rettungsdienst
  • Sonderausbildung bei der Berufsfeuerwehr Bielefeld und am Institut der Feuerwehr in Münster

Kontakte:
Ansprechpartner/in: Gordon Majewski
Feuerwehramt
Tel. 0521/51 5828
E-Mail: E-Mailgordon.majewski@bielefeld.de
  Nadine Rührup
Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen
Neues Rathaus, Niederwall 23, 2. Etage, Flur B, Zimmer B 216
Tel. 0521/ 51-6914
E-Mail: E-Mailnadine.ruehrup@bielefeld.de



»Erfahrungsbericht


»Hinweis

Die Ausschreibung für Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärter für den Einstellungstermin 01. April 2013 erfolgt voraussichtlich im Juni 2012. Bitte bewerben Sie sich über das dann frei geschaltete Online-Bewerbungsformular.