Parkgenehmigungen aus besonderen Anlässen

Nach § 46 der Straßenverkehrsordnung ist es in bestimmten Fällen möglich, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten für das Abstellen von Fahrzeugen im Haltverbot oder im Bereich von Parkuhren oder Parkscheinautomaten sowie Parkscheibenregelungen.

Ein besonderer Anlass könnte z.B. ein Wohnungs- oder Geschäftsumzug sein, wenn in der Nähe des entsprechenden Hauses keine sonstigen Halte- oder Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Eine weitere besondere Situation kann auch die Anlieferung größerer Gegenstände sein.

Die Genehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum und örtlichen Bereich (Straße) erteilt.

Sprechen Sie vorher mit den Mitarbeiterinnen der Straßenverkehrsbehörde, die Ihnen gerne auf Ihre Fragen Auskunft geben.

PDF-Dokument  [12 KB]Antrag

Ansprechpartnerin:
Martina Gajewski 0521/51-3013