Parkgenehmigungen für Handwerk, Handel, Pflegedienste, private Pflege
Parken für die Dauer von Arbeitseinsätzen von Handwerksbetrieben
Handwerksbetriebe mit einem Eintrag in der Handwerksrolle können für Arbeitseinsätze Parkgenehmigungen für unterschiedliche Zeiträume beantragen:
Parken am Betriebssitz
In besonderen Fällen, wenn keine eigenen Stellplätze vorhanden sind und ein Handwerks- oder Einzelhandelsbetrieb zwingend auf ein Kraftfahrzeug in unmittelbarer Nähe angewiesen ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für ein Fahrzeug in der Nähe des Betriebssitzes beantragt werden.
Antrag Parken in der Nähe des Betriebssitzes
Häusliche Pflege
Ambulanten Pflegediensten sowie Privatpersonen, die einen pflegebedürftigen Menschen pflegen, kann ebenfalls eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden:
Ansprechpartnerin:
Handwerksbetriebe mit einem Eintrag in der Handwerksrolle können für Arbeitseinsätze Parkgenehmigungen für unterschiedliche Zeiträume beantragen:
| Kurzeinsätze bis zu 2 Stunden | |
| Kurzeinsätze bis zu 1 Tag | |
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Parken am Betriebssitz
In besonderen Fällen, wenn keine eigenen Stellplätze vorhanden sind und ein Handwerks- oder Einzelhandelsbetrieb zwingend auf ein Kraftfahrzeug in unmittelbarer Nähe angewiesen ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für ein Fahrzeug in der Nähe des Betriebssitzes beantragt werden.
Häusliche Pflege
Ambulanten Pflegediensten sowie Privatpersonen, die einen pflegebedürftigen Menschen pflegen, kann ebenfalls eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden:
| Ambulante Pflegedienste | ||||
| Private Pflegepersonen | ||||
Ansprechpartnerin:
| Martina Gajewski | 0521/51-3013 |

