Schwerbehindertenparkausweis für Schwerbehinderte ohne die Merkmale „aG” und/oder „bl”

Aufgrund eines Erlasses der Landesregierung Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen auch ohne die Merkmale „aG” und/oder „bl” Parkerleichterungen zu erhalten.
Wer kann diese Parkerleichterungen beantragen?
Wo bekomme ich die Parkerleichterungen?
Der Antrag kann persönlich oder telefonisch in der Straßenverkehrsbehörde im Amt für Verkehr, Ravensberger Straße 12, 33602 Bielefeld, Zi. 276, oder schriftlich bei der Stadt Bielefeld, Amt für Verkehr, Straßenverkehrsbehörde, 33597 Bielefeld, gestellt werden.
A n t r a g s f o r m u l a r
Was ist mitzubringen?
Gültigkeit und Gebühren
Die Parkgenehmigung gilt bundesweit und ist in der Regel drei Jahre gültig. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.
Ansprechpartnerinnen:
Wer kann diese Parkerleichterungen beantragen?
- Personen, mit Merkzeichen „G” (gehbehindert) und „B” (Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis des Amtes für soziale Leistungen -Sozialamt-, bei denen der Grad der Behinderung für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen mindestens 80 beträgt
- Personen, mit Merkzeichen „G” (gehbehindert) und „B” (Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis des Amtes für soziale Leistungen -Sozialamt-, bei denen der Grad der Behinderung für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen mindestens 70 und gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane mindestens 50 beträgt
- Personen, die an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70
Wo bekomme ich die Parkerleichterungen?
Der Antrag kann persönlich oder telefonisch in der Straßenverkehrsbehörde im Amt für Verkehr, Ravensberger Straße 12, 33602 Bielefeld, Zi. 276, oder schriftlich bei der Stadt Bielefeld, Amt für Verkehr, Straßenverkehrsbehörde, 33597 Bielefeld, gestellt werden.
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis der/des Schwerbehinderten
- falls der Antrag von einem/r Beauftragten gestellt wird, auch dessen/deren Personalausweis
Gültigkeit und Gebühren
Die Parkgenehmigung gilt bundesweit und ist in der Regel drei Jahre gültig. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.
Ansprechpartnerinnen:
| Martina Hedrich und | Tel. 0521/51-3017 |
| Anita Aldag |

