Schwerbehindertenparkausweis

Wer kann einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen?
- Personen mit Merkzeichen „aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweises des Amtes für soziale Leistungen -Sozialamt-
- Personen mit Merkzeichen „bl” (blind oder stark sehbehindert) im Schwerbehindertenausweis des Amtes für soziale Leistungen -Sozialamt-
- Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Wo bekomme ich den Schwerbehindertenparkausweis?
Der Ausweis kann beantragt werden
- in der Bürgerberatung im Erdgeschoss des Neuen Rathauses und in den Bürgerberatungen in den Stadtbezirken (Öffnungszeiten)
- in der Straßenverkehrsbehörde im Amt für Verkehr, Ravensberger Straße 12, 33602 Bielefeld.
- Personalausweis der/des Schwerbehinderten
- Schwerbehindertenausweis
- Passbild
- falls der Antrag von einem/r Beauftragten gestellt wird, auch dessen/deren Personalausweis
Gültigkeit und Gebühren
Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, sie endet jedoch spätestens mit dem Ablauf des Schwerbehindertenausweises. Der Parkausweis ist in vielen Ländern der Europäischen Union gültig. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.
Ansprechpartnerinnen:
| Martina Hedrich und | Tel. 0521/51-3017 |
| Anita Aldag |

