Vorläufiger Schwerbehindertenparkausweis

Wer kann einen vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis beantragen?
Sie haben beim Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- einen Antrag gestellt auf Eintragung der Merkmale „aG” und/oder „bl” in Ihren Schwerbehindertenausweis und es wurde noch keine Entscheidung getroffen oder sie haben auf Ihren Antrag eine ablehnende Entscheidung erhalten und befinden sich jetzt dagegen im Widerspruchs- oder Klageverfahren.
Wo bekomme ich den vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis?
Der Ausweis kann beantragt werden beim
Amt für Verkehr
Straßenverkehrsbehörde, Zi. 276
Ravensberger Straße 12
33602 Bielefeld
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis der/des Schwerbehinderten
- Nachweis des Versorgungsamtes über das zur Zeit laufende Antrags-, Widerspruchs- oder Klageverfahren
- falls der Antrag von einem/r Beauftragten gestellt wird, auch dessen/deren Personalausweis und eine schriftliche Vollmacht
Die Gültigkeitsdauer beträgt ein halbes Jahr; sie endet spätestens mit dem Abschluss des laufenden Verfahrens. Der Parkausweis gilt bundesweit. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.
Ansprechpartnerinnen:
| Martina Hedrich und | Tel. 0521/51-3017 |
| Anita Aldag |

