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Verkehrsangelegenheiten

Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet über alle verkehrsregelnden Maßnahmen (Beschilderung, Markierungen, Sperrgenehmigungen, Baustellenkoordinierung) im öffentlichen Straßenraum. Dazu gehört auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (z.B. zum Parken) und Erlaubnissen (z.B. Veranstaltungen) nach der Straßenverkehrsordnung.

Die Aufsicht im Rahmen des Personen- und Güterkraftverkehrs umfasst
  • das Taxi- und Mietwagengewerbe sowie das gewerbliche Rettungswesen (Notfallrettung, Krankentransporte)
  • Gütertransportunternehmen
  • die Ahndung von Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht
  • die Ausgabe digitaler Fahrerkarten
Darüber hinaus werden die jährlichen Verkehrssicherheitsaktionen an Bielefelder Grundschulen unterstützt. Damit leistet die Sraßenverkehrsbehörde einen Beitrag zur vorbeugenden und erzieherischen Verkehrssicherheitsarbeit insbesondere zum Schutz von Kindern und zur Unfallverhütung.


»Kontakt

Amt für Verkehr
Straßenverkehrsbehörde
Teamleiterin: Christiane Krumbholz
Tel. 0521 51-3813
Fax 0521 51-6245
E-MailE-Mail
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8 - 12 Uhr, Do 14.30 - 18 Uhr