Verkehrsangelegenheiten
Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet über alle verkehrsregelnden Maßnahmen (Beschilderung, Markierungen, Sperrgenehmigungen, Baustellenkoordinierung) im öffentlichen Straßenraum. Dazu gehört auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (z.B. zum Parken) und Erlaubnissen (z.B. Veranstaltungen) nach der Straßenverkehrsordnung.
Die Aufsicht im Rahmen des Personen- und Güterkraftverkehrs umfasst
Die Aufsicht im Rahmen des Personen- und Güterkraftverkehrs umfasst
- das Taxi- und Mietwagengewerbe sowie das gewerbliche Rettungswesen (Notfallrettung, Krankentransporte)
- Gütertransportunternehmen
- die Ahndung von Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht
- die Ausgabe digitaler Fahrerkarten
