Taxifahren in Bielefeld - Fahrgast

Das Amt für Verkehr weist darauf hin, dass zum 1. September 2011 die Preise für Taxifahrten in Bielefeld leicht angehoben werden. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2011 die neuen Beförderungsentgelte beschlossen, um damit auf die z. T. erheblich gestiegenen Betriebskosten im Taxigewerbe zu reagieren.
Der neue Tarif sieht beim Grundpreis keine Veränderungen vor. Auch die Kosten für die ersten zwei Kilometer der Fahrstrecke bleiben unverändert. Ab dem dritten Kilometer erhöht sich der Fahrtpreis um 0,10 Euro je Kilometer.
Die im Grundpreis für die ersten zwei Kilometer enthaltene verkehrsbedingte Wartezeit bleibt werktags (Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr) unverändert bei fünf Minuten, in der übrigen Zeit verringert sich die im Grundpreis enthaltene Wartezeit auf drei Minuten.

Hier die wichtigsten Daten des Bielefelder Taxentarifs:

  • Grundpreis:
    an Werktagen 6 bis 22 Uhr: 5,80 Euro
    in der übrigen Zeit und Sonn- und Feiertage: 6,10 Euro
    Im Grundpreis enthalten:
    Fahrtstrecke bis zu 2 km, innerhalb dieser 2 km insgesamt 5 Minuten (Werktage 06.00 – 22.00 Uhr) bzw. 3 Minuten (übrige Zeit) Wartezeit

  • Preise ab dem 3. Kilometer pro Kilometer:
    an Werktagen 6 bis 22 Uhr: 1,60 Euro
    in der übrigen Zeit und Sonn- und Feiertage: 1,70 Euro
    Fortschalteinheiten:
    Der Betrag auf dem Taxameter erhöht sich jeweils um 0,10 Euro für eine Fahrtstrecke von: 62,5 m (Werktage) bzw. 58,82 m (übrige Zeit)

  • Wartezeiten (zum Beispiel rote Ampel, Stau):
    Bei Überschreiten der im Grundpreis enthaltenen 2 km oder wenn innerhalb der 2 km die Wartezeit von 5 bzw. 3 Minuten (s.o.) überschritten wird, erhöht sich der Betrag auf dem Taxameter alle 13,85 Sek. um 0,10 Euro (26,00 Euro je Stunde).

  • Zuschläge:
    Hund: 0,50 Euro
    Bestellung Großraum- oder Kombitaxi: 5 Euro
    Fahrgast im Rollstuhl sitzend: 7,50 Euro

Das Taxigewerbe ist stets um einen optimalen Service für seine Kunden bemüht. In der Taxenordnung sind die Rechte und Pflichten des Fahrgastes, des Fahrers festgelegt.

Ihre Rechte als Fahrgast:

  • Freie Taxenwahl - Sie müssen am Taxenstandplatz nicht das erste der dort aufgereihten Fahrzeuge nehmen. Sie können sich aussuchen, mit welchem Taxi Sie fahren möchten.

  • Tarifpflicht - besteht im Pflichtfahrgebiet (Stadt Bielefeld, Kreise Herford, Gütersloh und Lippe). Der Fahrer ist an den Tarif gebunden, Preisabsprachen und Fahrten zu Pauschalpreisen sind nicht zulässig.

  • Einschalten Taxameter - darf erst nach dem Einsteigen erfolgen. Ausnahme: das Taxi wurde bestellt, dann darf das Taxameter eingeschaltet werden, wenn der Fahrgast über das Eintreffen informiert wurde.

  • Beförderungspflicht - besteht, wenn die Abfahrstelle im Stadtgebiet Bielefeld liegt. Der Fahrer darf die Fahrt, unabhängig von der Länge der gewünschten Fahrstrecke, nicht ablehnen.

  • Quittung - muss auf Wunsch vom Fahrer ausgestellt werden. Neben dem Fahrpreis müssen evtl. Zuschläge, Datum, Fahrstrecke und Ordnungsnummer des Taxis genannt sein.

  • Ein- und Aussteigen/Gepäck - der Fahrer muss Ihnen, soweit erforderlich, beim Ein- und Aussteigen sowie beim Ein- und Ausladen des Gepäcks behilflich sein.

Beschwerden über eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Taxifahrt sind an die Stadt Bielefeld, Straßenverkehrsbehörde, Ravensberger Str. 12, 33602 Bielefeld, zu richten. Der Sachverhalt ist mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort / Fahrstrecke und Ordnungsnummer zu schildern, evtl. Zeugen sollten benannt werden (Tipp: Quittung ausstellen lassen!). Der Beschwerde kann nur nachgegangen werden, wenn die Anzeige schriftlich erfolgt. Anonyme Beschwerden oder Anzeigen werden nicht weiterverfolgt, da Sie eventuell als Zeuge / Zeugin aussagen müssen.
Weitere Informationen können Sie dem Gesamttext der PDF-Dokument  [1576 KB]Taxentarif- und Taxenordnung entnehmen.


»Kontakt

Kirsten Steinkötter,
Tel. 0521 51-3019


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