» Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine eine öffentliche Verkehrsfläche „über den Gemeingebrauch hinaus” nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld.
Sondernutzungen sind beispielsweise der Betrieb von Außengastronomie, Aufstellen von Waren- und Informationsständen, Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke, Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen.
Beim Aufstellen eines Gerüstes handelt es sich ebenfalls um eine Sondernutzung - hierzu wird jedoch auf die separate Seite „Aufstellen eines Gerüstes” verwiesen.
» Antragsunterlagen- Formloser Antrag mit Angabe des Tages und des Zeitraumes der Sondernutzung, des Ortes und der Größe der genutzten Fläche.
- Bei dem Antrag auf Verteilen von Flyern ist der Zeitpunkt, der Inhalt des Flyers und die Anzahl der Verteiler/innen anzugeben.
- Bei dem Antrag auf Anbringen von Plakaten ist die Anzahl der Plakate anzugeben sowie die Straßenzüge in denen die Plakate aufgehängt werden sollen zu benennen.
» Gebühren
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der
Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld. Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 12 € bzw. 20 € erhoben.
» Hinweise / Tipps
Die Bearbeitungszeit beträgt rund eine Woche.