Aktuelles
Neues Angebot auf dem Friedhof Kirchdornberg: Urnenrasenpflegegrabstätten
Auf dem Friedhof Kirchdornberg werden Wahlgrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen sowie Reihengrabstätten für Erdbestattungen vorgehalten. Das Angebot wurde bereits Anfang 2008 um Rasenpflegegrabstätten (Reihengräber für eine Urnenbestattung) erweitert. Mit Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung im Oktober 2008 werden Pflegegrabstätten für Urnenbestattungen nunmehr auch als Wahlgrabstätten für maximal zwei Urnen angeboten. Die Ruhezeit für beide Grabarten beträgt 20 Jahre.
Die Pflegegrabstätten befinden sich in einer Rasenfläche, die regelmäßig von den Friedhofsgärtnerinnen und Friedhofsgärtnern unterhalten und gemäht werden. Eine individuelle Bepflanzung der Grabstätten ist nicht möglich, da dies eine geordnete Pflege erschweren würde. Blumen und Schalen können jedoch auf dem zentralen Ablageplatz abgelegt werden.
Zur individuellen Kennzeichnung der Grabstätten besteht die Möglichkeit, eine Grabplatte in den Maßen 40 x 50 x 6 Zentimeter ebenerdig verlegen zu lassen. Hierfür ist vorab ein Grabmalsantrag zu stellen.
Die Nutzungsgebühr des Urnenrasenreihengrabes beträgt 1.089,00 Euro und entspricht somit der eines klassischen Urnenreihengrabes. Hinzu kommen die Bestattungsgebühr in Höhe von 92,00 Euro sowie eine einmalig zu entrichtende Pflegegebühr in Höhe von 150,00 Euro.
Die Nutzungsgebühr der Urnenrasenwahlgrabstätten beträgt 67 Euro pro Jahr und beinhaltet bereits die Kosten der Rasenpflege. Vergleichbar zu den klassischen Urnenwahlgrabstätten kann die Grabstätte für 20 bis höchstens 40 Jahre erworben werden. Die Bestattungsgebühr beträgt 113,00 Euro. Ein Vorauserwerb eines Rasenwahlgrabes für Urnenbestattungen ist bereits zu Lebzeiten möglich.
Das Urnenrasenpflegegrabfeld befindet sich in Abteilung B (Feld VII) auf Höhe der Kriegsgräberstätte.
Die Pflegegrabstätten befinden sich in einer Rasenfläche, die regelmäßig von den Friedhofsgärtnerinnen und Friedhofsgärtnern unterhalten und gemäht werden. Eine individuelle Bepflanzung der Grabstätten ist nicht möglich, da dies eine geordnete Pflege erschweren würde. Blumen und Schalen können jedoch auf dem zentralen Ablageplatz abgelegt werden.
Zur individuellen Kennzeichnung der Grabstätten besteht die Möglichkeit, eine Grabplatte in den Maßen 40 x 50 x 6 Zentimeter ebenerdig verlegen zu lassen. Hierfür ist vorab ein Grabmalsantrag zu stellen.
Die Nutzungsgebühr des Urnenrasenreihengrabes beträgt 1.089,00 Euro und entspricht somit der eines klassischen Urnenreihengrabes. Hinzu kommen die Bestattungsgebühr in Höhe von 92,00 Euro sowie eine einmalig zu entrichtende Pflegegebühr in Höhe von 150,00 Euro.
Die Nutzungsgebühr der Urnenrasenwahlgrabstätten beträgt 67 Euro pro Jahr und beinhaltet bereits die Kosten der Rasenpflege. Vergleichbar zu den klassischen Urnenwahlgrabstätten kann die Grabstätte für 20 bis höchstens 40 Jahre erworben werden. Die Bestattungsgebühr beträgt 113,00 Euro. Ein Vorauserwerb eines Rasenwahlgrabes für Urnenbestattungen ist bereits zu Lebzeiten möglich.
Das Urnenrasenpflegegrabfeld befindet sich in Abteilung B (Feld VII) auf Höhe der Kriegsgräberstätte.

