Landschaftsbeirat
das Fachgremium bei der unteren Landschaftsbehörde
Der Landschaftsbeirat ist ein bei der unteren Landschaftsbehörde des Umweltamtes angesiedeltes Fachgremium zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft. Er berät die untere Landschaftsbehörde bei wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder bei Bauanträgen - etwa im Außenbereich oder im Landschaftsschutzgebiet. Er soll aber auch Vorschläge und Anregungen unterbreiten, der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Gesetzlich vorgesehen ist seine Beteiligung zum Beispiel bei Ausweisungen von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, bei Aufstellung der Landschaftspläne, bei landschaftsrechtlichen Befreiungen.
Das Gremium besteht aus sechzehn Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Verbände der sogenannten „Naturnutzer” und „Naturschützer” (§ 11 Landschaftsgesetz NW). Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt auf Vorschlag der Verbände gewählt.
Das Gremium besteht aus sechzehn Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Verbände der sogenannten „Naturnutzer” und „Naturschützer” (§ 11 Landschaftsgesetz NW). Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt auf Vorschlag der Verbände gewählt.

